400 Störche in Spanien an Vogelgrippe verendet – Entwicklung in Deutschland

Die Vogelgrippe hat Spanien erreicht: 400 Weißstörche sind verendet. (Symbolbild) Foto: © Rafaruizfoto/Wirestock Creators – stock.adobe.com

In Spanien sind rund 400 Weißstörche an einer hochpathogenen Variante der Vogelgrippe verendet. Dort gilt bereits seit November Stallpflicht für Geflügel. Hierzulande lässt das Infektionsgeschehen etwas nach – einige Landkreise lockern die Schutzbestimmungen. Insgesamt schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko weiter als hoch ein und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für Tierärzte und mit Tieren betraute Institutionen.

Rund 400 Weißstörche sind in Spanien an der Vogelgrippe verendet. Die Kadaver seien Ende vergangener Woche südlich von Madrid am Fluss Manzanares in der Gemeinde Getafe gefunden worden, bestätigten die Behörden auf Anfrage. Die Vögel hätten das Virus vermutlich bei ihrem Flug aus Nordeuropa in wärmere Gefilde eingeschleppt. Auch in einigen anderen Gemeinden im Umland von Madrid seien an der Vogelgrippe gestorbene Tiere gefunden worden.

Während die Behörden zunächst von einer milden Variante der Vogelgrippe ausgegangen waren, die keinen Alarm erfordert, hätten weitere Tests ergeben, dass es sich um eine hochpathogene und damit meist tödliche Variante handelte. Dies sei inzwischen dem spanischen Warnnetzwerk für Tierkrankheiten (Rasve) und den betroffenen Gemeinden, allen voran Getafe, gemeldet worden, betonte das zuständige Amt. In Geflügelfarmen, für die Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, seien keine Erreger gefunden worden.

In ganz Spanien gilt bereits seit November Stallpflicht für Geflügel.

Feuerwehrleute, die mit der Bergung der Kadaver beauftragt waren, kritisierten die späte Warnung der Behörden. Die Gewerkschaft der Feuerwehrleute von Madrid forderte deshalb die Entlassung des regionalen Generaldirektors für Katastrophenschutz, Pablo Cristóbal Mayoral. Die Gesundheit der Bevölkerung und der im betroffenen Gebiet eingesetzten Feuerwehrleute sei ernsthaft gefährdet worden, schrieb die Gewerkschaft auf der Plattform X.

Niedersachsen

Die auch als Geflügelpest bezeichnete Vogelgrippe macht Gänsehaltern in Niedersachsen zu schaffen. Etwa ein Fünftel des Bestandes musste getötet werden. Das bedeute aber nicht zwingend, dass die Weihnachtsgans teurerer wird.

Die Vogelgrippe trübt die Stimmung bei Niedersachsens Gänsehaltern kurz vor dem wichtigen Weihnachtsgeschäft. Seit den Ausbrüchen ab Mitte Oktober mussten 32.000 Gänse getötet werden, sagte die Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, Ursula Gerdes. Damit sei etwa 19,5 Prozent des Bestandes betroffen.

„Die Halter leben immer in Angst, weil ihre Tiere Freilandtiere sind“, ergänzte der Verbandschef der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW), Friedrich-Otto Ripke. Damit seien sie direkt dem Infektionsdruck ausgesetzt und es bestehe immer die Sorge vor Ausbrüchen, wie es sie in den vergangenen Wochen gab.

Weihnachtsgans zu 80 Prozent Importware 

„Das führt aber nicht dazu, dass wir keine Weihnachtsgans mehr kaufen können“, betonte Ripke. Von den Gänsen kommen ihm zufolge etwa 80 Prozent als Importware im Wesentlichen aus Osteuropa. Nur etwa 19 Prozent sei Eigenversorgung aus Deutschland, sagte der Verbandschef.

Die Gänsehalter plagen aber auch aus einem weiteren Grund Zukunftssorgen. „Es sind teilweise Elterntierbetriebe betroffen, die Bruteier und Küken produzieren“, erläuterte Ripke. Diese könnten im nächsten Jahr knapper werden, so dass in der Nachzucht Probleme auftreten könnten und Teuerungen möglich seien.

Haltungsbedingungen bei Importgänsen schlechter

Seine größte Sorge sei, dass Halter etwa bei einem Generationswechsel aufhören, sagte Ripke. „Dann würde der Selbstversorgungsgrad noch unter 19 Prozent sinken“. Das wäre nach seinen Worten schlecht, weil Importgänse ganz andere Haltungsbedingungen haben und der Tierschutz in Osteuropa nicht so gegeben sei.

Eine entscheidende Frage ist für den Verbandschef Geflügelwirtschaft, wie viele Verbraucher zu Weihnachten eine deutsche Weihnachtsgans kaufen. „Die ist ungefähr doppelt so teuer wie die Importgans“, sagte Ripke. Die Nachfrage sei aber das entscheidende Zeichen für die Gänsehalter.

Viele Gänse sind längst gekauft

Die aktuelle Situation bedeute nicht zwingend, dass die Preise steigen. Etwa die Hälfte des Marktes laufe über den Lebensmitteleinzelhandel mit Vertragsbedingungen, die weiterhin gelten, berichtete Ripke. Bei der Direktvermarktung über den Halter vor der Haustür sehe er aber einen leichten Trend mit etwa 10 Prozent nach oben. Im Einzelhandel und in der Gastronomie seien viele Gänse längst gekauft. „Da muss es nicht teuer werden“, sagte Ripke.

Mit Blick auf die Vogelgrippe leistet die Tierseuchenkasse auch finanzielle Entschädigungen an die Halter. Dies soll die Mitarbeit bei der Seuchenbekämpfung fördern und wirtschaftlichen Verluste mindern. Verbandschef Ripke verwies aber darauf, dass dies nur für die Elterntiere als Zuchttiere gelte. Außerdem bleibe die Entschädigung nicht vollständig bei den Tierhaltern. „Sie müssen in den kommenden Jahren durch höhere Versicherungsbeiträge die Rücklage selbst wieder mit auffüllen.“

Entschädigungen durch Tierseuchenkasse

Entschädigungen – Entschädigungen – Niedersächsische Tierseuchenkasse

Brandenburg

Zehntausende Tiere wurden in Brandenburg wegen der Vogelgrippe getötet. Weitere Kreise lockern die Schutzbestimmungen. Ist die Gefahr gebannt?

Nach der Stadt Frankfurt (Oder) und der Uckermark hat auch der Landkreis Barnim die Vogelgrippe-Schutzvorkehrungen gelockert. Die Stallpflicht endete in Frankfurt (Oder) am Freitag, in der Uckermark am Samstag. Seit Sonntag kann Geflügel auch im Barnim wieder im Freiland gehalten werden. Der Kreis warnt jedoch: „Die Gefahr ist noch nicht gebannt, Vorsicht bleibt geboten.“ Der RBB hatte zuvor ebenfalls über das Ende der Stallpflicht berichtet.

In anderen Kreisen Brandenburgs sind zwar ebenfalls Lockerungen in Kraft getreten, doch die Stallpflicht gilt noch. In Dahme-Spreewald ist sie seit dem 1. Dezember nur noch in drei bestimmten Zonen aktiv.

Im Kreis Oder-Spree gilt die Stallpflicht in Gebieten mit hoher Geflügeldichte – das sind 1.000 Tiere pro Quadratkilometer, in den übrigen Gemeinden kann Geflügel seit Ende November wieder im Freiland gehalten werden. Auch in Märkisch-Oderland gilt die Stallpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

Ministerium zählt bisher 13 Fälle

Die Vogelgrippe, die auch Geflügelpest genannt wird, ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Für Menschen ist sie nach Einschätzung von Fachleuten nicht gefährlich.

In Brandenburg mussten im Herbst wegen der Tierseuche bisher mindestens 185.000 Tiere getötet werden, vor allem Gänse, Enten, Puten und Masthühner. Mitte November gab es laut Agrarministerium den 13. Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land. Im Linumer Teichland (Kreis Ostprignitz-Ruppin) wurden im Oktober massenhaft tote Kraniche eingesammelt und beseitigt.

Sachsen-Anhalt

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einer Putenmastanlage in Roxförde sind 19.000 Tiere gekeult worden.

Entsprechende Medienberichte bestätigte das Landratsamt Altmarkkreis Salzwedel heute. Der Ausbruch der Seuche war am Freitag festgestellt worden.

Der Altmarkkreis Salzwedel hatte zuletzt als Reaktion auf die Geflügelpest bei Wildvögeln an der Stallpflicht für Hühner, Enten und Gänse festgehalten. Andere Regionen in Sachsen-Anhalt hatten Schutzmaßnahmen inzwischen schon wieder aufgehoben.

FLI: Weiterhin hohes Risiko für Vogelgrippe – Handlungsanleitungen für Tierärzte

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat vergangene Woche seine Risikoeinschätzung zur Vogelgrippe aktualisiert. Trotz merklich zurückgehender Fallzahlen schätzt das FLI das Risiko für Infektionen bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln weiterhin als hoch ein.

Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) Klade 2.3.4.4B

Darin ist unter anderem vermerkt, dass Tierarztpraxen, Wildtierauffangstationen, Zoos, Tierparks oder Tierheime, die Wildvögel/Wildtiere aufnehmen, strenge Hygienemaßnahmen (Isolierung) bis zu einer Freitestung (in Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt) befolgen sollen.

Bei tot aufgefundenen wildlebenden Säugetieren sollte eine Untersuchung auf eine Infektion mit HPAIV H5 erfolgen.

Bisher lägen Nachweise von HPAI H5N1 bei bei vier Füchsen (Hessen, Baden-Württemberg (2), Rheinland-Pfalz), zwei Hunden aus Mecklenburg-Vorpommern (serologisch) und einer Katze aus Brandenburg vor, so das FLI in dem Dokument.

Bei unklaren und gehäuften Erkrankungsfällen von Milchkühen/Schafen/Ziegen bzw. bereits bei
unspezifischen Symptomen (reduzierte Milchleistung, dicke, verfärbte Milch, Fieber, Appetitlosigkeit) sollte eine Untersuchung auf HPAIV H5 eingeschlossen werden, so die Handlungsanleitung des Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Außerdem sollte bei Ausbrüchen in Geflügelhaltungen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden je nach Kontaktsituation die Testung weiterer Spezies (Wiederkäuer, Schweine, Hunde, Katzen) zur Abklärung möglicher Übertragungen erfolgen, empfiehlt das FLI. Weiterhin sei im Umfeld von Fundorten mit Häufungen von HPAIV-infizierten Wildvögeln eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel zu empfehlen. In diesen Regionen sollten Hunde angeleint und der Freilauf von Katzen eingeschränkt werden.

Das FLI betont, dass die Risikosituationen sich regional in Deutschland deutlich unterscheiden könne, sodass es nur allgemein gültige Empfehlungen vorschlagen könne, die konkrete Umsetzung lokaler Maßnahmen müsse abhängig von einer von der zuständigen lokalen Veterinärbehörde gesondert analysierten und bewerteten Risikosituation spezifisch angepasst werden.

Die Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) Klade 2.3.4.4b enthält aktuelle Übersichtskarten zum Infektionsgeschehen in Deutschland und in Europa.