AAD 2019: Ersteinschätzung des TSVG – Licht und Schatten

Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Foto: Kaulard/Biermann Medizin

Das TSVG ist beschlossen, der Bundestag hat das Gesetz endgültig auf den Weg gebracht. In Kraft treten soll es am 1. Mai. Wird nun alles schlechter? Nein, die Fachärzte werden vom TSVG auch profitieren können, es gibt Licht und Schatten. So lautete die Hauptbotschaft des berufspolitischen Seminars des BVA während der AAD.

Der wichtigste mit dem TSVG vollzogene Schritt ist die weitgehende Entbudgetierung. Das machte SpiFa-Vorsitzender Dr. Dirk Heinrich als Gastreferent in seinem Impulsreferat deutlich. „Ja nicht vollständig, auch nicht die Grundpauschale“, räumte er vor dem Plenum in Saal 2 des CCD ein, „aber an etlichen Stellen.“ Wo im Detail die Entbudgetierung und auch einige Honorarzuschläge greifen werden, erklärte anschließend der 1. BVA-Vorsitzende Prof. Bernd Bertram. Hauptverlierer der Honorierungs- und Sprechzeiten-Neuregelungen im TSVG könnten nach seiner Einschätzung die chronisch kranken Patienten sein, denn für sie werde es künftig wohl schwerer, Termine zu erhalten.

Ein mit dem Gesetz erreichter Fortschritt, so Heinrich weiter, sei die Tatsache, dass die Fachärzte jetzt anerkanntermaßen in der Grundversorgung vorkämen. Ebenso sah Heinrich die Terminservicestellen vor einem positiven Wandel. Viele Details müssten in Verhandlungen noch präzisiert werden, verwies der SpiFa-Vorsitzende auf die Komplexität des Gesetzes, das Änderungen in 15 anderen Gesetzen und drei Rechtsverordnungen nach sich ziehen werde.

Als „Frechheit“ und „Unverschämtheit“ bezeichnete Heinrich die Festlegungen der Praxen auf 25 Stunden GKV-Mindestsprechstundenzeit und auf die verpflichtende offene Sprechstunde. „Das war nicht verhandelbar“, berichtete er, die 25 Stunden standen schon im Koalitionsvertrag.“ Das sei das Überbleibsel aus der Bürgerversicherung. Die offene Sprechstunde hätte der SpiFa lieber freiwillig gehabt, aber die Politik habe nicht geglaubt, dass genügend Ärzte diese anbieten, auch wenn es hier eine bessere Vergütung gebe.

Das Hauptärgernis an diesen Sprechzeitenvorgaben sind jedoch, so wurde im Verlauf des Seminars deutlich, weniger die Stundenzahlen selbst – von der 25-Stunden-Regel seien nur circa zwei Prozent der Augenärzte mit Vollzulassung betroffen –, sondern die Tatsache, dass der Gesetzgeber hier mit dem TSVG in die freie Ausgestaltung der Praxisorganisation, in einen Kernbereich der ärztlich Freiberuflichkeit, hineinregiert.

Telematikinfrastruktur
Eine nicht abwendbare gesetzliche Bestimmung ist auch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. BVA-Vize Dr. Peter Heinz schilderte nochmals den aktuellen Stand und warnte davor – trotz aller Vorbehalte gegen das Gesetz und die technische Umsetzung der Anbindung –, sich zu widersetzen. Bis Ende März sei die verbindliche Bestellung des Equipments nachzuweisen, im zweiten Quartal solle dann der Datenabgleich erfolgen. Die KVen müssten die Sanktionen umsetzen, wenn die Anbindung nicht rechtzeitig erfolge, sogar wenn der Verzug durch die Anbieterseite entstehe; schon jetzt sei zu hören, dass Anschlusstermine bis in den Oktober hinein vergeben würden. Dann jedoch könne man Einspruch einlegen, weil es nicht das Verschulden des Arztes sei.
Doch auch über die Sanktionen hinaus sei es kritisch, sich nicht anzubinden, meinte Heinz. Vermutlich seien zentrale Updates der Praxissoftware an diese Technik gekoppelt, sodass es dankbar wäre, dass ohne diese Updates später keine Abrechnungen mehr möglich seien.
„Eine Verweigerung wird langfristig nichts bringen“, meinte Heinz. Man könne auch keinen fahrenden Zug mit Muskelkraft aufhalten. Heinz: „Die Politik will ihre Digitalisierungsoffensive durchziehen. Wir sitzen hier nicht am längeren Hebel.“ (dk)