AAD 2019: Neue Leitlinie zur Verätzung der Augenoberfläche in Arbeit

Thomas Fuchsluger stellte auf der AAD die neue Leitlinie “Verätzung” in ihren Grundzügen vor. Foto: Kaulard/Biermann Medizin

Der BVA und die DOG erarbeiten derzeit gemeinsam eine neue Leitlinie, die das Vorgehen bei akuten Verätzungen am Auge darstellt. Prof. Thomas Fuchsluger, Direktor der Universitätsaugenklinik Rostock, präsentierte den Entwurf dieser S2e-Leitlinie (systematische Evidenz-Recherche), die sich noch in der finalen Bearbeitung befindet. Weltweit, so der Experte, sei dies die erste Leitlinie zu Verätzungen am Auge.

Verätzungen an den Augen, so betonte Fuchsluger, gehörten zu den „absoluten Notfällen in der augenärztlichen Praxis“. Ihr Anteil an den Augenverletzungen liege zwischen 11,5 und 22,1 Prozent. Oberste Ziele seien der Erhalt der Sehfähigkeit und – da es sich oft um Arbeitsunfälle jüngerer Menschen handele – der Arbeitsfähigkeit. Der worst case, die Erblindung beider Augen, führe neben dem individuellen Leid des Patienten letztlich auch zu dessen Pflegebedürftigkeit.

Säuren seien mit Ausnahme der Fluss-Säure generell weniger gefährlich als Laugen, berichtete Fuchsluger. Verätzungen durch Laugen träten häufiger auf, da alkalische Materialien oft in Bau- und Werkstoffen und Reinigungsmitteln vorkämen.

In seinem Überblick zur neuen Leitlinie fasste Fuchsluger zusammen, welche Schritte zu einer ausführlichen Anamnese gehören, wie sich der Ablauf der augenärztlichen Erstuntersuchung darstellt, welche medikamentösen Therapieoptionen bestehen, wann eine stationäre Behandlung angezeigt ist, welche chirurgischen Verfahren wann zur Anwendung kommen können und wie wichtig eine langfristige, regelmäßige Nachuntersuchung ist, um mögliche Langzeitkomplikationen wie IOD-Anstieg, ­Trockenes Auge oder Vernarbungen rechtzeitig festzustellen. (dk)