AAD 2025: Warten auf den Rollout – Elektronische Patientenakte noch nicht startklar24. März 2025 Update zum Stand der ePA (v. l.): PVS-Anbieter Sebastian Wente, KBV-Vorständin Sibylle Steiner, BVA-Vorsitzender Daniel Pleger und BVA-Vize Peter Heinz. Foto: Schulz/Biermann Medizin Wann kommt die „ePA für alle“ ins Rollen? Diese Frage konnte auch die Digital-Expertin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Sibylle Steiner, (noch) nicht beantworten. Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) lässt weiter auf sich warten. „ePA für alle … nichts als Ärger oder Schritt in die richtige Richtung?“ So lautete die übergeordnete Frage des berufspolitischen Seminars der Augenärztlichen Akademie Deutschland (AAD) 2025. Aber auch hierauf ließ sich keine eindeutige Antwort geben. Es gibt weiterhin technische Unzulänglichkeiten und noch sind auch nicht alle Sicherheitsprobleme gelöst.Über das „große Bild“ hinaus richtete das Seminar den Blick auch in die einzelne Praxis hinein. Hierzu hatte der Vorstand des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA) – vertreten durch den 1. Vorsitzenden Daniel Pleger und Vize Dr. Peter Heinz – Sebastian Wente eingeladen, den Geschäftsführer der Arztservice Wente GmbH (PVS Fidus).Politisch angestrebt wird der allgemeine Start der ePA im April. Doch schon zu Beginn der Mitte Januar in mehreren Modellregionen begonnenen Testphase hatte es größere Probleme gegeben. Die ursprünglich geplante Vier-Wochen-Phase wurde daraufhin im Februar verlängert. Noch nicht bereit für den Rollout „Die Technische Infrastruktur (TI) wurde mit Sanktionen und Zwängen eingeführt, die ePA ebenfalls in einem Parforce-Ritt“, erinnerte Heinz und wandte sich sogleich an Steiner: „Angesichts der jetzigen Situation – sind wir startklar?“ „Die letzten neun Wochen haben gezeigt, dass die Warnungen der Praxisverwaltungssystem(PVS)-Hersteller berechtigt waren, aber es konnte noch nicht viel getestet werden“, meinte Steiner und gab ein kurzes Update (Stand 21. März): Circa 230 Praxen sind in den Modellregionen beteiligt, davon haben zehn Prozent noch kein ePA-Modul, ein Drittel berichtet weiterhin von schwerwiegenden Fehlern und nur 60 Prozent konnten die ePA bisher wie geplant testen. Aber auch das sagte Steiner: „Dort, wo es gelingt, gibt es durchaus positive Ergebnisse.“Unter dem Strich blieb ihr Fazit jedoch negativ: Technik, Funktionen und Praxistauglichkeit sind aus ihrer Sicht noch nicht startklar für den bundesweiten Rollout. Unerlässlich sei es, dass die schon anfangs vom Chaos Computer Club aufgezeigten Sicherheitslücken geschlossen würden, hier müsste die Bewertung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgewartet werden. Fraglich sei zudem, ob sich die Ärzteschaft auf das mit der Politik gemeinsam abgestimmte Vorgehen bei der ePA verlassen könnte. Wenn nicht, so warnte Steiner, drohe die Politik vollends das Vertrauen zu verlieren. Nicht Fristen oder Strafandrohungen, sondern Benutzerfreundlichkeit müsste die Basis sein, denn: „Die ePA dient den Praxen und nicht umgekehrt.“ „Praxiszukunftsgesetz“ analog zu den Kliniken Mit Blick nach vorne waren Steiner vor allem diese drei Punkte wichtig: Ähnlich wie für die Kliniken müsste es auch für die Vertragsärzte ein „Praxiszukunftsgesetz“ zur Förderung der weiteren Digitalisierung geben. Bisher solle dies alles aus eigenen Mitteln und mit eigenem Engagement laufen. Ein solches Gesetz sollte daher die Einrichtung der nötigen Infrastruktur stärken. Zudem müssten bei der ePA die Krankenhäuser rasch nachziehen, damit „hybride“ Kommunikationswege zwischen den Sektoren verlassen werden könnten. Des Weiteren sollte die ePA zur Verbesserung der Praxistauglichkeit baldmöglich mit einer Volltextsuche ausgestattet werden.Ein konkret für Augenärzte wichtiger Verbesserungsschritt: Es sollte möglich sein, auch Bilddateien von mehr als 25 MB hochzuladen. Sanktionen nicht akzeptabel Vorsichtig optimistisch zeigte sich Heinz in seiner Prognose für die ePA: Wenn das Projekt „in ein paar Jahren“ erst einmal stabil laufe, werde wohl niemand mehr dieses Tool missen wollen. „Es wird die Abläufe in den Praxen besser, sicherer machen.“Zurückhaltender war BVA-Chef Pleger, der seinen Blick auf die ePA als „sehr, sehr kritisch“ bezeichnete. Vor allem die Möglichkeit von Sanktionen* lehnte auch er rundweg ab: „Wenn Sie ein gutes Produkt haben, brauchen Sie keine Sanktionen, um es einzuführen. Zwang führt ja nicht zum Funktionieren.“ Tischeklopfen im Saal bestätigte seine Sichtweise.Kritisch wertet er die ePa als versichertengeführte Akte auch mit Blick auf den Informationsgehalt. Für ihn stelle sie sich wie ein Ordner dar, von dem er nicht wisse, ob er vollständig sei, ob man darin etwas geschwärzt habe oder ob er CDs enthalte, die nicht lesbar seien. „Ich muss die vollständigen Daten kennen, sonst ist das Mist.“ Geschwindigkeit des Datentransfers essenziell Die Perspektive der PVS-Hersteller vermittelte Wente in seinen Statements. Sein wichtigster Wunsch für die ePA wäre eine Standardschnittstelle gewesen, die zentral finanziert worden wäre. Essenziell sei zudem Geschwindigkeit, wenn der ärztliche Alltag erleichtert werden sollte. Daten müssten schnell hochzuladen und weiterzuleiten sein. Auch medizinische Informationsobjekte etwa zu Glaukom oder Diabetischer Retinopathie sollten enthalten sein – und nicht nur zum Impfpass oder zum Zahnausweis.Zentral für den Mehrwert der ePA seien zudem die sektorenübergreifende Kommunikation und die Vermeidung von Doppeluntersuchungen/-behandlungen. Bildgebungen wie OCT-Aufnahmen sollten nicht länger doppelt erstellt werden, meinte er. Hier wäre es vorteilhaft, Bilder nicht in große Datenspeicherstrukturen hineinzugeben, sondern diese für den jeweils anderen Arzt über Links greifbar zu machen. Informationsangebote der KBV und KVen Als wichtige Basisinformationen zur ePA machte Steiner nochmals darauf aufmerksam, dass die Ärzte nicht verpflichtet seien, bei jedem Patientenkontakt stets in die ePA zu schauen. Grundlage bleibe weiterhin das anamnestische Gespräch. Ebenso ersetze sie nicht die Behandlungsdokumentation. Zusätzliche Berichtspflichten kämen mit der ePA nicht auf die Ärzte zu, betonte Steiner, wies aber ausdrücklich auf die Pflicht hin, die Patienten zu informieren. Diese Pflicht könne der Arzt mit einem bei der KBV erhältlichen Aushang erfüllen. Bei Fragen der Patienten zur ePA sei allerdings nur die jeweilige Kasse deren Ansprechpartner.Zu zahlreichen Detailfragen der Ärzte zur ePA informiere die KBV auf ihrer Webseite**, betonte Steiner. Auch die meisten Länder-KVen, so ergänzte Heinz, hätten entsprechende Informationsangebote online verfügbar. Ein weiterer Hinweis des BVA-Vize betraf die IT-Sicherheitsrichtlinie, die kürzlich neu aufgelegt worden sei. „Bitte achten Sie darauf!“, appellierte er. Es sei „nicht trivial“, wenn diese nicht richtig umgesetzt werde. (dk) *Anm. d. Red.: Solange der bundesweite Rollout der ePA nicht erfolgt ist, sollen Praxisinhabern seitens der Politik keine finanziellen Nachteile angedroht werden, wenn sie das aktuelle ePA-Modul noch nicht installiert haben. **Anm. d. Red.: Link zur KBV-Seite „Anwendungen der TI/elektronische Patientenakte“: https://www.kbv.de/html/epa.php
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