AbbVie erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz1. Juni 2023 Foto: U. J. Alexander/stock.adobe.com AbbVie Deutschland hat am 31. Mai eine Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Als Grund nannte das Unternehmen die immer höheren Hürden für innovative Medikamente. Da die Regelungen des neuen Gesetzes aus November 2022 innovative Medikamente geringer incentivieren, würden medizinische Innovationen für die Zukunft systematisch abgewertet, so das Pharmaunternehmen. Dies geschehe, um die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkassen kurzfristig zu schließen, so das Unternehmen in seiner Verfassungsbeschwerde. AbbVie bewertet die Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) nicht nur als innovations- und standortfeindlich, sondern auch als Verletzung seiner in der Verfassung garantierten Rechte. Das Unternehmen macht das an einem Beispiel deutlich: Das GKV-FinStG besagt, dass neue Medikamente mit dem wissenschaftlich begründeten gleichen Nutzen wie zugelassene Standardtherapien mindestens zehn Prozent weniger kosten müssen als diese. Diese Regelung verstoße laut des Unternehmens gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz. AbbVie hat daher am 31. Mai 2023 eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Damit steht das Unternehmen nicht alleine, das Pharmaunternehmen Roche hatte bereits am 24. Mai eine Klage in Karlsruhe eingereicht. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz trat im November 2022 mit dem Ziel in Kraft, kurzfristig die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkassen von etwa 17 Milliarden Euro für das Jahr 2023 zu schließen. Mit dem Gesetz wurden dann allerdings – nach Einschätzung von AbbVie drastische – neue Maßnahmen zur Kostenbegrenzung im Gesundheitswesen eingeführt, die mit der Logik des bewährten und erfolgreichen AMNOG-Systems auf Dauer brechen. So wurde ohne erkennbare Begründung ein zusätzlicher Rabatt von 20 Prozent auf Kombinationstherapien eingeführt. Neue so genannte „Leitplanken“ zu den Erstattungsbetrags-Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Unternehmen führen dazu, dass der Wert innovativer Medikamente systematisch geringer honoriert wird. So dürfen zum Beispiel neue Medikamente mit einem Zusatznutzen gegenüber patentgeschützten Standardtherapien oftmals keinen höheren Preis mehr erzielen. Produkte mit gleichem Nutzen müssen sogar zu einem mindestens zehn Prozent geringeren Preis auf den Markt gebracht werden. Investitionen in die Erforschung neuer Medikamente, mit dem Ziel die Patientenversorgung immer weiter zu verbessern, lassen sich somit kaum noch realisieren. „AbbVie ist in Deutschland über alle Bereiche präsent und engagiert, mit insgesamt über 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an unserem großen Forschungs- und Produktionsstandort in Ludwigshafen sowie am Hauptsitz in Wiesbaden. Allein 2021 haben wir eine Milliarde Euro zum deutschen Bruttoinlandsprodukt beigetragen. Dafür braucht es Vertrauen und verlässliche Rahmenbedingungen im deutschen Gesundheitswesen. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sendet mit willkürlichen Eingriffen in das Erstattungssystem unklare Signale und kann die Patientenversorgung als auch den für unsere Branche immens wichtigen Standort Deutschland aufs Spiel setzen“, erklärte Olaf Weppner, Vice President und Geschäftsführer Commercial sowie Sprecher der Geschäftsführung bei AbbVie Deutschland. Mit der Verfassungsbeschwerde wird nun das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob mit dem GKV-FinStG eine Verletzung der Grundrechte von AbbVie Deutschland vorliegt. „Als forschendes Pharmaunternehmen wollen wir ein nachhaltiges Gesundheitssystem in Deutschland ermöglichen, doch dies sollte lösungsorientiert und im Dialog der Politik mit allen relevanten Akteuren geschehen – das schließt auch die pharmazeutische Industrie mit ein“, appellierte Weppner.
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