Absenkung des Strafmündigkeitsalters schützt nicht vor schweren Straftaten durch Kinder13. Februar 2025 Foto: © Fokussiert – stock.adobe.com Angesichts aktueller Forderungen der CDU, das Strafmündigkeitsalter von 14 auf zwölf Jahre zu senken, verurteilen die kinder- und jugendpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Verbände sowie die wissenschaftliche Fachgesellschaft DGKJP die entsprechende Rhetorik in einer Stellungnahme als „Populismus“. Tatsächlich könnten Kinder Taten begehen, bei denen andere Menschen auch zu Tode kommen, erklärten die Verbände. Angesichts der großen Aufmerksamkeit, die solchen Taten in der Öffentlichkeit zuteil würden, sei in den vergangenen Jahren immer wieder die Absenkung des Alters der Strafmündigkeit als Lösung geäußert worden, um solche Taten zu verhindern. Seitens von Fachexperten sei jedoch klar und auch kommuniziert worden, dass dies nur eine „Schein-Lösung“ wäre, heißt es in der Stellungnahme. „Um Missverständnissen vorzubeugen: Solche Taten sind schrecklich, die Angehörigen der Opfer leiden extrem und jeder Fall ist ein Fall zu viel. Diese Taten aber im Wahlkampf zu nutzen, noch dazu in einer Parallele zu anderen schrecklichen Ereignissen (…) zu kommentieren, ist für uns als Fachexpert:innen nicht nachvollziehbar, es ist vielmehr erschreckend. Eine solche Simplifizierung, Emotionalisierung und auch Vermengung von Themen halten wir – trotz Wahlkampf – für nicht vertretbar“, stellen DGKJP, BKJPP und BAG KJPP in ihrer gemeinsamen Stellungnahme fest. Auch der Verweis auf die Schweiz als mögliches Vorbild für eine Absenkung des Strafmündigkeitsalter sei nicht zielführend. Das Nachbarland habe dieses nicht gesenkt, sondern vielmehr ab 2007 von sieben auf zehn Jahre angehoben, betonen die Verfasser der Stellungnahme. „Bisher war die CDU/CSU immer offen für Beratung aus der Wissenschaft und durch die jeweiligen Expert:innen. Wir sehen hier eine erschreckende Entwicklung hin zu einem Populismus – auf dem Rücken von Minderjährigen! Wir hoffen dringend, dass hier auch die CDU/CSU sich wieder auf ihren bisherigen Kurs besinnt, im Dialog mit entsprechender Expertise Schlussfolgerungen zu ziehen. Wir würden uns eher wünschen, dass die CDU/CSU auch in anderen Kontexten mit solcher Empörung reagiert, etwa wenn es um den allgemeinen Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen, auch im digitalen Raum etc., geht. Es wäre erfreulich, aber sicher nicht so öffentlichkeitswirksam, wenn das Generalsekretariat der CDU sich auch hier öffentlich äußern würde und entsprechende Konzepte für das Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen vorlegen könnte“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Facts zur Delinquenz von Jugendlichen Um der negativen Emotionalisierung im Wahlkampf zu Themen, die Minderjährige betreffen, entgegen zu wirken, geben die Verbände zu bedenken, dass schwere Gewalttaten durch unter 14-Jährige extrem selten sind. Zudem erfolgten sie meist impulsiv, die Fähigkeit, das Unrecht der Tat zu sehen und die Folgen des Handelns abzuschätzen und das eigene Handeln entsprechend zu steuern, sei in diesem Alter entwicklungsbedingt nicht mit Erwachsenen vergleichbar. Daher sei eine abschreckende Wirkung der Altersabsenkung der Strafmündigkeit nicht wahrscheinlich. „Diese im § 3 JGG niedergelegte Erkenntnis gilt zu Recht EU-weit als vorbildlich und wurde in das Jugendstrafrecht anderer Staaten übernommen“, erklärten die Verfasser der Stellungnahme. „Der oberflächliche Vergleich mit anderen Ländern ist unredlich. Hierzu müsste dann ggf. auch das gesamte System des Jugendstrafrechts einbezogen werden. Das beliebte Beispiel der Schweiz ‚sperrt Kinder‘ eben nicht weg, sondern sieht Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen (wie in Deutschland) vor, jedoch ist das System hierzu um ein vielfach Höheres mit finanziellen Mitteln ausgestattet als in Deutschland. Inhaftierung ist in der Schweiz erst ab dem Alter von 15 Jahren möglich – anders als bei uns, wo dafür die Untergrenze von 14 Jahren gilt“, resümieren DGKJP, BKJPP und BAG KJPP abschließend.
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