Absenkung psychotherapeutischer Honorare: BVSD übt scharfe Kritik23. März 2026 Die psychotherapeutische Behandlung ist eine wichtige Säule der mulitmodalen Schmerztherapie. (Symbolfoto: ©Stock Rocket/stock.adobe.com) Der Erweiterte Bewertungsausschusses (EBA) hat beschlossen, die Vergütung für psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 Prozent zu kürzen. Dagegen lehnt sich nun auch der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD) auf. Der BVSD bewertet die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) vom 11. März 2026, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab 1. April 2026 abzusenken, als „gesundheitspolitisch hochproblematisch“. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen hatte bereits in der letzten Woche angekündigt, Klage gegen den Beschluss einzureichen (wir berichteten). Rückenwind erhält er nun vom BVSD. Versorgung chronisch Kranker nicht gefährden „Es handelt sich nicht um eine fachliche Nuance, sondern um einen grundlegenden Konflikt in der ambulanten Versorgung“, erklärte der BVSD-Vorsitzende Prof. Joachim Nadstawek. Eine stabile ambulante Versorgung erfordere Verlässlichkeit, wirtschaftliche Tragfähigkeit und politische Verantwortung. Der BVSD fordert die Verantwortlichen auf, diesen Beschluss zu korrigieren und die Versorgung insbesondere chronisch kranker Menschen nicht weiter zu gefährden. Die Absenkung der Vergütung innerhalb eines laufenden Jahres stelle einen massiven Eingriff in Planungssicherheit und Vertrauensschutz dar, so Nadstawek. Ein gesetzlich definiertes Mindesthonorar würde faktisch relativiert. Ein solches Vorgehen gefährde die Verlässlichkeit der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen insgesamt. Zudem schaffe es einen Präzedenzfall mit potenziell weitreichenden Folgen für alle Fachgruppen. Entscheidung trifft auch Menschen mit chronischen Schmerzen „Für die Schmerzmedizin ist diese Entscheidung von besonderer Brisanz. Patienten mit chronischen Schmerzen sind in hohem Maße auf eine enge psychotherapeutische Mitbehandlung angewiesen. Multimodale Schmerztherapie ist ohne psychotherapeutische Beteiligung weder leitliniengerecht noch praktisch umsetzbar. Wird dieser Bereich geschwächt, geraten zentrale Versorgungskonzepte ins Wanken“, sagte Nadstawek. Bereits heute bestünden Versorgungsengpässe, lange Wartezeiten und eine zunehmende Komplexität der Patientensituationen. Die aktuelle Entscheidung drohe diese Situation weiter zu verschärfen, heißt es vom BVSD. Sie gefährde die Qualität der Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen unmittelbar.
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