ÄKWL: Gute Versorgungsqualität für Brustkrebspatientinnen in NRW sollte nicht verschwiegen werden

Foto: © Siam/stock.adobe.com

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) kritisiert den Bundes-Klinik-Atlas und verlangt die Aufnahme der ÄKzert®-Zertifikate für Brustzentren in Nordrhein-Westfalen (NRW). Ansonsten drohe ein Absinken des Behandlungsniveaus, warnt die ÄKWL.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) äußert Kritik an dem Bundes-Klinik-Atlas der Bundesregierung: Die von der Ärztekammer in Nordrhein-Westfalen zertifizierten Brustzentren würden in dem Krankenhaus-Atlas keinerlei Erwähnung finden, heißt es. Dazu kommentiert der ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle: „Die gute Versorgungsqualität für Brustkrebspatientinnen in NRW darf nicht verschwiegen werden, denn das würde zwangsläufig zu einem Absinken des Behandlungsniveaus führen.“ Zurzeit würden in dem Bundes-Klinik-Atlas nur „ausgewählte Zertifikate“ für die jeweiligen Kliniken, im wesentlichen Zertifikate der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), angezeigt, bemängelt die ÄKWL. „Dies stellt eine nicht begründbare und deutliche Verschlechterung der Wettbewerbsposition für viele Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen dar und kann für die betroffenen Kliniken zu einem erheblichen wirtschaftlichen Nachteil führen“, so Gehle.

In NRW zertifiziert ÄKzert®, die fachlich unabhängige Zertifizierungsstelle der Ärztekammer Westfalen-Lippe, im Auftrag des NRW-Gesundheitsministeriums die nach dem Krankenhausplan NRW benannten Brustzentren. Dem Verfahren liegt der vom Gesundheitsministerium NRW herausgegebene Anforderungskatalog zu Grunde. Dieser beinhaltet im fachlichen Teil sehr ähnliche Anforderungen wie der DKG-Katalog. Zusätzlich wird im nordrhein-westfälischen Verfahren auch das Qualitätsmanagement im Brustzentrum überprüft.

Die ÄKWL fordert deshalb, die ÄKzert®-Zertifikate als aussagekräftiges Qualitätssiegel entsprechend dem Lauterbach’schen Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz umgehend in den Bundes-Klinik-Atlas aufzunehmen, heißt es. „Alles andere widerspricht dem Sinn des Transparenz-Gesetzes und wäre genau das Gegenteil von Transparenz“, betont Gehle. „Darunter zu leiden haben neben den betroffenen Kliniken in Nordrhein-Westfalen vor allem die Brustkrebspatientinnen“, fügt er hinzu.