Ärzte und Apotheker sehen dringenden Nachbesserungsbedarf bei elektronischer Patientenakte

Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses “Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung” der Bundesärztekammer. Foto: SLÄK

Wie die Bundesärztekammer (BÄK) mitteilt, hat keine der Leistungserbringerorganisationen in der Gematik der elektronischen Patientenakte (ePA) in der aktuell vorgesehenen Form zugestimmt. Zu groß fanden die Organisationen die Defizite im vorgelegten Dokumentenpaket.

Für die zukünftige ePA wurden in der vergangenen Gesellschafterversammlung der Gematik GmbH die Grundlagen für ihre technische Umsetzung zum 15.01.2025 gelegt. Nach einer ambitionierten Erstellungs- und Kommentierungsphase für die benötigten fachlichen Konzepte und technischen Spezifikationen sollten die Gesellschafter über ein umfangreiches Dokumentenpaket der “ePA für alle” entscheiden.

Die Vertreter der ärztlichen und zahnärztlichen Organisationen (BÄK, KBV, KZBV, BZÄK und DKG) sowie der Apothekerschaft (DAV) haben nach BÄK-Angaben dabei deutlich gemacht, dass eine sinnvolle ePA einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten leisten kann und soll. Die “ePA für alle” müsse daher einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen anzubietenden elektronischen Patientenakten vorweisen. Dies sei leider in der nun für den Start der “ePA für alle” vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar.

Akte ohne Suchfunktion und Virenscanner

Die Organisationen kritisieren, es fehlten nach wie vor elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt würden. So sei z.B. keine Volltextsuche der Inhalte einer ePA möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA sei ebenfalls nicht vorgesehen. Zwar soll der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess noch für den Start der ePA nachspezifiziert werden. Alle anderen Kritikpunkte sollen jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden. Letztlich hätten diese offenen Punkte dazu geführt, dass keine Leistungserbringerorganisation in der Gematik der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt habe, so die BÄK in ihrer Mitteilung.

“Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die ‘ePA für alle’, darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt”, fordert Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses “Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung” der BÄK.

(BÄK)