Ärztepräsident begrüßt Neuanlauf zur Regelung der Sterbehilfe7. Januar 2026 Eine überfraktionelle Gruppe im Bundestag arbeitet derzeit wieder an einem Gesetzesentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids. (Symbolfoto: ©nmann77/stock.adobe.com) Wer darf in Deutschland Hilfe beim Sterben leisten? Seit dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ringt die Politik um eine Neuregelung. Die Ärzteschaft verlangt Klarheit. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, dringt weiterhin auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland kritisierte er, der derzeit ungeregelte Zustand sei für Menschen mit Suizidgedanken genauso problematisch wie für Ärztinnen und Ärzte. Deshalb begrüße er es, dass sich erneut eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um einen Kompromissvorschlag bemühe. „Wenn Suizidhilfe mehr und mehr zu einem Geschäftsmodell wird, kommen wir auf eine ganz schiefe Bahn“, warnte der Mediziner. Er berichtete vom Fall eines Mannes, der trotz einer behandelbaren depressiven Erkrankung mit einem assistierten Suizid über einen Sterbehilfeverein aus dem Leben geschieden sei. „Das hätte nie passieren dürfen.“ Reinhardt: Gesellschaftliche Normalisierung des Suizids verhindern Leitgedanke einer gesetzlichen Neuregelung müsse es sein, der Selbstbestimmung des Einzelnen gerecht zu werden und zugleich eine gesellschaftliche Normalisierung des Suizids zu verhindern. Die Ärzteschaft sehe eine gewinnorientierte Suizid-Assistenz durch Sterbehilfeorganisationen oder ähnliche Strukturen mit großer Sorge. „Umso mehr unterstützen wir alle Bemühungen, ein wirksames Schutzkonzept zu etablieren.“ Ein solches Schutzkonzept müsse unter anderem sicherstellen, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsächlich dauerhaften Charakter habe. „Außerdem müssen geeignete Maßnahmen der Suizidprävention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situationen das Leben nehmen“, sagte Reinhardt. Was hat das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden? Aktive Sterbehilfe – also eine Tötung auf Verlangen – ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zur Selbsttötung dagegen straffrei. Sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient allerdings selbst einnimmt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht „als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ umfasst. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das gelte für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke. Derzeit arbeitet eine überfraktionelle Gruppe im Bundestag nach Auskunft des SPD-Abgeordneten Lars Castellucci wieder an einem Gesetzesentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids. Ein konkreter Zeitpunkt, wann der Vorschlag in den Bundestag eingebracht werden kann, steht noch nicht fest.
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