Ärztetag fordert Geschlechter-Gerechtigkeit in den ärztlichen Gremien5. Mai 2021 Foto: ©sasun Bughdaryan – stock.adobe.com Die sogenannte „Gender-Debatte“ hat auch den Deutschen Ärztetag erreicht. Er hat sich bei seiner 124. Ausgabe für eine angemessenere Verteilung der Geschlechter in den eigenen Gremien ausgesprochen. Die Sprachregelung dazu wurde jedoch an den Vorstand überwiesen. Mit einer Mehrheit von 123 zu 82 Stimmen bei acht Enthaltungen hat der Ärztetag am 04.05.2021 den Beschlussantrag „Geschlechtergerechte Repräsentation in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung“ angenommen. „Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung auf, für eine geschlechtergerechte Repräsentation in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung zu sorgen“, heißt es darin. „Obwohl die Medizinstudierenden und die Ärzteschaft insgesamt überwiegend weiblich sind, ist der Anteil der Frauen in Führungspositionen und auch in den Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen nach wie vor sehr gering“ begründen die sieben Ärztinnen und sechs Ärzte, die den Antrag gestellt hatten, ihre Forderung. Abgeschwächt wurde der Passus „Ziele müssen die Parität in den Vertreterversammlungen und Delegierten- bzw. Abgeordnetenversammlungen sowie Geschlechtergerechtigkeit in den Vorständen sein“ – per Änderungsantrag wurde aus dem „müssen“ ein „könnten“. Ohne Bewerberinnen wird auch dieses Ziel jedoch schwer zu erreichen sein. Die Ergänzung “Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 appelliert daher insbesondere an die Ärztinnen, sich ehrenamtlich in der ärztlichen Selbstversorgung zu engagieren“, wurde daher breit akzeptiert (171:19:19). Lädt die BundesärztInnenkammer 2022 zum ÄrztInnentag? Nicht so einfach war ein Konsens darüber herzustellen, ob die Bundesärztekammer künftig eine „geschlechtersensible“ Sprache verwenden soll – die Debatte zog sich bis in den zweiten Tag. Unter dem Titel „Sprache schafft Wahrnehmung“ forderten Christine Neumann-Grutzeck, Hamburg, und Dr. Norbert Smetak, Baden-Württemberg, dass der Vorstand der Bundesärztekammer „alle hierfür notwendigen Anpassungen“ bis zum Deutschen Ärztetag 2022 vornimmt. Dies soll explizit auch die Bezeichnungen der Arbeitsgemeinschaft (Bundesärztekammer) und der Hauptversammlung (Deutscher Ärztetag) betreffen. „Die Verwendung von männlichen Formen, bei denen Frauen mitgemeint sind, ist in der deutschen Sprache weit verbreitet und historisch gewachsen (generisches Maskulinum)“, gestehen die Antragstellerin und der Antragsteller zwar ein. „Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass Frauen zwar häufig mitgemeint, jedoch selten mitgedacht werden.“ Sprache sei jedoch ebenso wandelbar. „Durch einen gendersensiblen (sic) Sprachgebrauch tragen wir aktiv zur Gleichberechtigung der Geschlechter und zu einer wertschätzenden Ansprache aller bei“, sind die beiden überzeugt. Über den Antrag selbst wurde jedoch beim Ärztetag gar nicht abgestimmt. Der Grund liegt darin, dass die Umbenennung aller Berufsbezeichnungen und Körperschaften in den Schriften der Ärztekammer ein erheblicher Aufwand sein wird, der Geld kostet. Mit den Worten der Geschäftsordnung ist der Antrag daher „finanzrelevant“. Finanzrelevante Beschlussanträge werden jedoch als „gute Praxis“ – so wurde es in der Diskussion bezeichnet – vom Ärztetag dem Vorstand überwiesen. Und so geschah es am 05.05.2021 mit 158 zu 37 Stimmen bei vier Enthaltungen. (ms)
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