Ärztetag will Beteiligung der Berufsverbände am Gemeinsamen Bundesausschuss

Foto: ©Svea Pietschmann/G-BA

Beim 128. Deutschen Ärztetag in Mainz war auch die Selbstverwaltung ein Thema. So sollten nach Ansicht der Delegierten die Berufsverbände an den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beteiligt werden.

Das Ärzteparlament forderte den Gesetzgeber auf, die Beteiligung der Interessenvertretungen betroffener ärztlicher Fachgruppen bei Beratungen des G-BA obligatorisch vorzusehen. Da immer mehr Leistungen ambulant erbracht werden sollen und sektorübergreifende Einrichtungen zunehmen, müsse der G-BA als maßgeblicher rahmenrechtlicher Gestalter der Patientenversorgung auch deren Rat einholen.

Gegen erweiterte Einflussnahme von Landesbehörden auf Zulassungsausschüsse

Zudem lehnte es der Deutsche Ärztetag entschieden ab, dass die Landesbehörden auf die Zulassungsausschüsse von Ärzteschaft und Krankenkassen vermehrt Einfluss nehmen, wie es im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vorgesehen ist. Die Ärzte fordern den Gesetzgeber auf, diese Regelung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen, um eine funktionierende Selbstverwaltung zu erhalten. Die Regelung, nach der Beschlüsse über zulassungsrechtliche Verfahren der Zulassungsausschüsse nur noch im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde zu treffen sind, komme einer Verstaatlichung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzteschaft und Krankenkassen im Bereich einer ihrer Kernkompetenzen gleich, betonte das Ärzteparlament.

(Bundesärztekammer/ms)