Ärztkammer-Präsident Reinhardt: Gesundes-Herz-Gesetz gefährdet Qualität und Akzeptanz von Vorsorgeuntersuchungen28. Juni 2024 Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (Foto: Die Hoffotografen) Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt übt Kritik am kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Entwurf für ein „Gesundes-Herz-Gesetz“. Prävention müsse auf wissenschaftlicher Evidenz basieren. „Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass die Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf Prävention und Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen legen will“, so Reinhardt. Prävention und Therapie müssten aber auf wissenschaftlicher Evidenz basieren, nicht auf Vorgaben von Politik und Behörden. Das BMG wolle die Entwicklung der Herz-Vorsorge „per Rechtsverordnung an sich ziehen“ und entbinde sich dabei sogar explizit von der Beachtung der medizinischen Evidenz, kritisiert der Mediziner. Damit würde der Gesetzgeber von dem bewährten Grundsatz abrücken, dass die Politik einen rechtlichen Rahmen vorgibt, den die Selbstverwaltung evidenzbasiert ausgestaltet. „Dieser Eingriff in die Kompetenzen der Selbstverwaltung führt nicht zu einer besseren Versorgung, sondern gefährdet die Qualität und Akzeptanz von Vorsorgeuntersuchungen und führt zu ordnungspolitischem Chaos“, gibt Reinhardt zu verstehen. Auch dass mit dem Entwurf der Einsatz von Statinen gefördert wird, bemängelt Reinhardt: „Hier greift der Bund in die etablierten und gesetzlich geregelten Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses ein, der auf Grundlage evidenzbasierter Daten und Studien bewertet, wann ein Leistungsanspruch auf eine medikamentöse Therapie gegeben ist und wann nicht. Zudem kommt in dem Entwurf zu kurz, neben diesen primärpräventiven Ansätzen verstärkt auch verhaltenspräventive Maßnahmen zur Verbesserung der Herzgesundheit und zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu fördern. Dazu gehören beispielsweise Informationen und Anreize für mehr Bewegung und eine gesunde Ernährung im Zusammenspiel mit einer koordinierten Versorgung durch Haus- und Fachärzte.“ Weiterhin bewertet Reinhardt die in dem Referentenentwurf vorgesehenen Präventions-Gutscheine und Beratungsgespräche in Apotheken als „nicht sinnvoll“. Reinhardt: „Hierbei handelt es sich lediglich um teure Parallelangebote, die den Arztbesuch und die ärztliche Präventionsberatung niemals ersetzen können.“ Apotheken seien von großer Bedeutung für die qualifizierte Versorgung mit Arzneimitteln, sie seien aber keine „Arztpraxen-to-go“.
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