Ärztliche Gesundheitsuntersuchungen durch Betriebsärzte: DGAUM regt Richtlinienänderungen an18. April 2018 Foto: © Coloures-Pic/Fotolia Im Rahmen der anstehenden Änderung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL) zur Anpassung der ärztlichen Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene nach § 25 Abs. 1 Satz 1 des SGB V hat die DGAUM eine Stellungnahme an den Gemeinsamen Bundesausschuss gerichtet. Am 26. April findet in Berlin nun die mündliche dazu Anhörung statt. Präventionssetting Arbeitsplatz Die Arbeitswelt in den Unternehmen und Betrieben stellt das größte Setting für Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Prävention dar. Betriebsärzte sind in der Lage, über 44 Millionen Menschen anzusprechen und für präventivmedizinische Maßnahmen zu sensibilisieren. Die Rolle der Betriebsärzte ist es dabei, gesundheits-gerechte Arbeitsbedingungen zu fördern und Beschäftigte zu befähigen, die individuelle Kontrolle über ihre Gesundheit zu erhöhen und dadurch ihre Gesundheit aktiv zu fördern. Darüber hinaus bildet die Arbeitsmedizin eine wichtige Schnittstelle zwischen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung und berufsfördernder Rehabilitation. Diese Tatsache ist nach Auffassung der DGAUM bei der Anpassung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL) unbedingt zu berücksichtigen. Betriebsärzte als relevante Akteure im Präventionsgesetz Dies umso mehr, da mit dem 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, kurz Präventionsgesetz, die Betriebsärzte zu wichtigen Akteuren der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention geworden sind: § 132f SGB V „Versorgung durch Betriebsärzte“ regelt u.a., dass Krankenkassen auch mit Betriebsärzten Verträge im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge schließen dürfen, wie etwa zur Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen, über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder über Empfehlungen medizinischer Vorsorgeleistungen. DGAUM sieht Änderungsbedarf in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie Nach Ansicht der DGAUM fehlt es hinsichtlich der Aspekte Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit derzeit an einer klaren Leistungsdefinition zwischen der gesetzlich verbürgten, arbeitsmedizinischen Vorsorge und den neuen Präventionsmaßnahmen nach dem Präventionsgesetz. Diese wäre wichtig, um Doppelabrechnungen zu Lasten der jeweiligen Kostenträger weitgehend zu vermeiden – also für die Arbeitgeber und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Weiterhin gilt es für die DGAUM zu bedenken: Wenn Präventionsangebote und -pfade sich an den Prinzipien einer wissenschaftlich fundierten Qualitätssicherung und der nachhaltigen Wirtschaftlichkeit zu orientieren haben, dann bedürfen präventions-medizinische Maßnahmen im Allgemeinen ebenso wie die Leistungserbringung durch die Betriebsärzte im Besonderen einer kontinuierlichen Evaluierung. Im Falle der Leistungserbringer könnte die Qualitätssicherung durch die Einführung einer Pflicht zur fachlichen Fortbildung, vergleichbar im kurativen Bereich der Medizin gesteuert werden. Präventionsgesetz in der Praxis aktiv gestalten Zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in der Praxis arbeiten die DGAUM und das Krankenversicherungsunternehmen BARMER derzeit in dem Modellvorhabens nach § 20g SGB V „Gesund arbeiten in Thüringen“ zusammen. Ziel dieses Projekt ist die Verbesserung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in ländlichen und strukturschwächeren Regionen unter Berücksichtigung des nationalen Gesundheitsziels „Gesund leben und arbeiten“. Im Mittelpunkt steht dabei die betriebliche Gesundheitsförderung in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Es gilt Lösungen zu entwickeln, um flächendeckend Beschäftigte und Betriebe besser und nachhaltig mit arbeitsmedizinischen Angeboten zu versorgen. Neben anderen Handlungsfeldern ist ein wesentliches Ziel die Verbesserung der Vernetzung zwischen betrieblicher Versorgung und kurativ-medizinischer Versorgung in der Region zur Gestaltung eines ganzheitlichen BGM. Nach Abschluss des Projekts sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die gewonnen Erkenntnisse über Thüringen hinaus zur Verbesserung der Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland beitragen können.
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