Aktuelles BGH-Urteil: Jugendschutz gilt auch für leere E-Zigaretten-Tanks

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E-Zigaretten kommen vor allem bei jungen Leuten gut an. Aber fallen auch leere Ersatztanks unter das Verkaufsverbot an Jugendliche? Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Ja.

von Jacqueline Melcher und Wolf von Dewitz, dpa

Mit bunten Designs und Geschmacksrichtungen wie Minze, Melone oder Omas Apfelkuchen sprechen E-Zigaretten oft vor allem junge Menschen an. Das Jugendschutzgesetz verbietet dabei ausdrücklich den Verkauf an Kinder und Jugendliche. Das gilt auch für leere Ersatztanks, die erst noch mit Flüssigkeit gefüllt werden müssen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. März.

Laut der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (Debra) der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität lag der Anteil der E-Zigaretten-Nutzer an der Bevölkerung ab 14 Jahren in Deutschland im Oktober 2025 bei 2,7 Prozent. Knapp 30 Prozent betrug der Anteil der Tabakraucher zur selben Zeit. Bei den 14- bis 17-Jährigen ist die Differenz deutlich kleiner: In dieser Altersgruppe rauchten 9,5 Prozent Tabak, während 3,9 Prozent griffen zu den E-Zigaretten.

Branchenverband: Der Vaping-Markt boomt

Laut dem Branchenverband BfTG (Bündnis für Tabakfreien Genuss) lag der Umsatz im deutschen E-Zigaretten-Markt 2025 bei 2,4 Milliarden Euro, was ein Plus um 25 Prozent bedeutete. Dieses Jahr soll das Geschäft um 20 Prozent anziehen, schätzt die Organisation. Die Entwicklung begründet der Verband damit, dass mehr Raucher zur E-Zigarette wechselten. Politiker und Jugendschutz-Experten warnen hingegen davor, dass die Produkte für junge Leute attraktiv seien und daher eine Gefahr darstellten.

Zehn Prozent des Marktes entfallen laut BfTG auf Einweg-E-Zigaretten, 40 Prozent auf Pod-Systeme, bei denen die Tanks vorbefüllt sind und weggeworfen werden, wenn sie leer sind, während das Elektrogerät mit einem neuen Tank weitergenutzt wird. Bei den übrigen 50 Prozent geht es um offene Systeme, bei denen man sich die Tanks selbst mit Liquids befüllt. Hierfür sind auch die Ersatztanks wichtig, die in der Regel zwischen 15 und 30 Euro kosten. Der Verband des E-Zigarettenhandels schätzt hingegen, dass der Marktanteil der offenen Systeme geringer ist als vom BfTG angegeben.

Was sagt das Jugendschutzgesetz zum Verkauf von E-Zigaretten?

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse in Geschäften und Versandhandel nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Das gilt explizit „auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse“.

Der BGH hat nun entschieden, dass auch ungefüllte Ersatztanks zu den vom Jugendschutz erfassten „Behältnissen“ zählen. Die Tanks könnten gar nicht anders verwendet werden als zum Konsum von E-Liquids in E-Zigaretten, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe. Es gehe daher auch dann eine Gesundheitsgefahr von ihnen aus, wenn sie leer seien. Versandhändler müssten daher sicherstellen, dass auch leere Ersatztanks nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

Wie wird das Alter eigentlich überprüft?

Wenn man im Netz E-Zigaretten bestellt, führt der Händler nach Angaben des Branchenverbandes BfTG eine Online-Kontrolle durch – er lässt sich etwa von der Schufa bestätigen, dass der Bestellende volljährig ist. Hinzu komme eine Sichtkontrolle des Paketboten bei der Übergabe an der Haustür: Das soll verhindern, dass etwa ein minderjähriger Sohn mit den Kontodaten seines Vaters im Internet Vapes bestellt und den Paketboten an der Haustür abfängt.

Für beide Dienstleistungen – die Online-Datenanalyse der Schufa oder anderer Dienstleister sowie die Paketboten-Alterskontrolle – zahlen die E-Zigaretten-Händler Geld. Je nach Bestellung wird ein hoher zweistelliger Cent-Betrag oder ein niedriger einstelliger Euro-Betrag fällig, um den Jugendschutz zu gewährleisten, heißt es vom BfTG.

Wie reagiert die Branche auf das BGH-Urteil?

Vertreter der Vaping-Branche nahmen die Karlsruher Entscheidung positiv auf. E-Zigaretten und dazugehörige Komponenten gehörten nicht in die Hände von Minderjährigen, sagt Dustin Dahlmann vom BfTG. „Ein konsequenter Jugendschutz ist eine zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz rauchfreier Alternativen wie der E-Zigarette für erwachsene Raucher.“

Oliver Pohland vom Verband des eZigarettenhandels (VdeH) wertet das Urteil als Bestätigung von Jugendschutzregeln, die der reguläre Handel einhalte. „Das eigentliche Problem liegt jedoch im stark wachsenden Schwarzmarkt, der geltende Regeln ignoriert“, gibt er zu bedenken.

Keynote-Lecture auf dem Pneumologen-Kongress

Prof. Hendrik Streeck, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, wird auf dem vom 18. bis zum 21 März in München stattfindenden 66. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) als Keynote-Speaker zum Thema Prävention als Leitlinie der Tabak- und Nikotinpolitik sprechen. „Wenn nikotinhaltige Produkte mit süßen Aromen und bunten Designs wie Bonbons vermarktet werden, ist das keine Freiheit, sondern eine Anfix-Strategie“, erklärte Streeck vorab. „Darum brauchen wir strengere Regeln bei Aromen und Verkauf – und konsequente Kontrollen, auch online!“ In seinem Vortrag am Freitag, den 20. März (8 Uhr), wird er konkret darlegen, wie Prävention als Leitlinie der Tabak- und Nikotinpolitik gezielt gestaltet werden kann.

Das Verbot einiger gesundheitsschädlicher Aroma- und Kühlstoffen in E-Zigaretten sei ein wichtiger Schritt, reicht aber laut Streeck nicht aus. Länder wie zum Beispiel die Niederlande oder Dänemark verbieten charakteristische Geschmacksrichtungen in Tabakerzeugnissen weitgehend. „Diesen Ansatz sollten wir auch in Deutschland ernsthaft prüfen“, fordert Streeck. Ebenso fordert er deutlich bessere Kontrollen von illegalem Import und Vertrieb sowie stärkeres Durchgreifen der Gewerbeaufsicht bei Verstößen. Auch höhere Tabaksteuern könnten seiner Meinung nach ein wirksames Instrument sein: „Wenn wir einen Teil der Mehreinnahmen gezielt in Prävention und Rauchentwöhnung investieren, ist das ein Gewinn für alle: Wer aufhören will, soll es auch schaffen – mit Beratung, Medikamenten und echten Angeboten.”

Laut der DGP sterben in Deutschland rund 131.000 Menschen an den Folgen von Tabakkonsum, viele weitere erkranken. Die direkten Gesundheitskosten werden auf mehr als 30 Milliarden Euro und die volkswirtschaftlichen Folgenkosten auf fast 70 Milliarden Euro geschätzt.