Akut-stationäre Behandlungsformen: OPS 8-977, OPS 8-918, OPS 8-983

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Der folgende Beitrag stellt die Prozeduren OPS 8-977, OPS 8-918 und OPS 8-983 vor, die zur Behandlung von Patienten mit komplexen Erkrankungen des Bewegungsapparates, chronischen Schmerzerkrankungen beziehungsweise rheumatologischen Komplexerkrankungen zur Verfügung stehen.

Im Zentrum für Konservative Orthopädie und Muskuloskeletale Medizin behandeln wir an den Standorten St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort und St. Elisabeth-Hospital Meerbusch-Lank jährlich circa 2000 Patienten, unter anderem mit chronischen Schmerzerkrankungen, Bandscheibenvorfällen, Spinalkanalstenosen, rheumatologischen Erkrankungen und osteo­porotischen Brüchen.

Mit den Prozeduren OPS 8-977, OPS 8-918 und OPS 8-983 stehen bei der Behandlung von Patienten mit komplexen Erkrankungen des Bewegungsapparates, mit chronischen Schmerzerkrankungen und rheumatologischen Komplexerkrankungen drei akutstationäre Behandlungsformen zur Verfügung. Die strukturellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung der drei Prozeduren werden im Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) beschrieben und vorge­geben.

Die OPS 8-977 ist seit 2005 – durch die Initiative der ANOA (Arbeits­gemeinschaft nicht operativer ortho­pädischer manualtherapeutischer Akutkliniken e. V.) – in das DRG-System integriert und umfasst die Multimodale Komplextherapie des Bewegungsapparates. Die OPS 8-918 bildet die Multimodale Schmerztherapie ab. Die OPS 8-983 beinhaltet die Rheumatologische Komplexbehandlung. Ziel des Vortrages ist es, die drei Behandlungsprozeduren inhaltlich vorzustellen, ihre Unterschiede deutlich zu machen und Entscheidungskriterien hinsichtlich der Konzeptwahl aufzuzeigen.

Unterscheidungskriterien sind hier unter anderem:

  1. Spektrum der Erkrankungen, das behandelt wird
  2. Ziel der Behandlung
  3. Dauer des stationären Aufenthaltes
  4. Zusammensetzung des behandelnden Teams (ärztliche Fachdisziplinen, Anzahl Fachärzte, Physio-/Ergotherapeuten, Psychologen etc.)
  5. Anwendung diagnostischer Verfahren
  6. Anwendung von Verfahren aus den Leistungsgruppen wie Physio­therapie, Ergotherapie, Psychologie/Psychosomatik et cetera
  7. Therapiedichte.

Hauptunterscheidungskriterien

OPS 8-977: Die Prozedur OPS 8-977 wird eingesetzt bei der Behandlung von komplexen (multifaktoriellen) Erkrankungen des Bewegungsapparates. Struktur- und Funktionsstörungen stehen im Mittelpunkt der Behandlung. Komorbidität, psychische und psychosoziale Faktoren haben einen zusätzlichen Einfluss im Krankheitsgeschehen und müssen diagnostiziert und behandelt werden. Die Warnfunktion des Schmerzes ist größtenteils noch vorhanden. Ziel ist eine Schmerzlinderung und Regeneration des Gewebeschadens, der den Schmerz noch primär verursacht. Zugrunde liegt ein biomechanisches und bio-psycho-soziales Krankheitsmodell.

OPS 8-918: Die Prozedur OPS 8-1918 wird eingesetzt zur Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen. Hier hat der Schmerz seine Warnfunktion überwiegend ver­loren und wird durch ­pychosoziale, berufliche und/oder intrinsische Faktoren aufrechterhalten. Der Patient soll lernen, den Schmerz zu managen, Stress zu bewältigen und soziale Kompetenzen zu schulen. Bei diesen Patienten steht die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und Steigerung der Eigenverantwortung im Fokus. In der Behandlung ist die Einbeziehung einer psychiatrischen, psychosomatischen oder psychologisch-psycho­therapeutischen Disziplin obligatorisch. Das Krankheitsmodell ist hier ein biopsychosoziales.

OPS 8-983: Eine gesicherte rheumatologische Erkrankung liegt zugrunde. Der Schmerz hat seine Warnfunktion überwiegend behalten. Schmerzreduktion und Reduktion der Krankheitsaktivität zählen zu den Behandlungszielen bei diesen Patienten. Es liegt ebenfalls ein biomechanisches und biopsychosoziales Krankheitsmodell zugrunde.

Die Herausforderung für die Ärztin beziehungsweise den Arzt ist darin zu sehen, als Verantwortlicher für die Prozeduren nicht nur die somatischen sondern auch die psychosozialen Faktoren zu erkennen und sie zu gewichten. Und dies von Anfang der Behandlung an. Die Ärztin beziehungsweise der Arzt hat die Entscheiderfunktion bei der Durchführung dieser Prozeduren.

Autor: Dr. med. Florian Danckwerth
Gründungsmitglied der ANOA (Arbeits­gemeinschaft nicht operativer orthopädischer manualtherapeutischer Akutkliniken e. V.)
St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH
Bürgermeister-Schmelzing-Str. 90, 47475 Kamp-Lintfort

DKOU: Mittwoch 26.10.2022
           15:00–16:30 Uhr
           Helsinki