Akute respiratorische Insuffizienz bei COVID-19: DGP veröffentlicht Positionen zur apparativen Differenzialtherapie

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Bei etwa 20 Prozent der von einer COVID-19-Erkrankung Betroffenen wird ein schwerer Verlauf beobachtet, sodass eine pneumologische Versorgung notwendig wird. Von diesen Patienten wiederum müssen rund fünf Prozent schlussendlich intensivmedizinisch betreut und gegebenenfalls nach einem Stufenschema mit Sauerstoff versorgt beziehungsweise beatmet werden. Hilfestellung bei der Entscheidung über den richtigen Zeitpunkt für entsprechende Maßnahmen gibt nun das heute veröffentlichte „Positionspapier zur praktischen Umsetzung der apparativen Differenzialtherapie der akuten respiratorischen Insuffizienz bei COVID-19“.

Die präsentierten Handlungsempfehlungen zu Diagnostik, Monitoring und Therapie bei COVID-19-Patienten basieren auf aktuellen Studien und den Erfahrungen aus der Praxis.

Der Stellenwert der invasiven und nicht-invasiven Beatmung bei einem akuten respiratorischen Versagen (ARDS) und COVID-19 werde zurzeit viel diskutiert und kommentiert, so die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), die für das Positionspapier verantwortlich zeichnet. Im Rahmen dieser Diskussion würden aber auch eine Reihe von Aspekten unkritisch nebeneinander gestellt, und – beispielsweise im Internet veröffentlichte – Einzelmeinungen bekämen ein Gewicht, das sie aus Sicht einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft nicht bekommen sollten. Klarheit vor allem für die an der Versorgung von COVID-19 betroffenen, stationär behandelten Patienten Beteiligten sollen nun die aktuellen Empfehlungen schaffen, die heute in einer Online-Pressekonferenz von DGP-Präsident Prof. Michael Pfeifer und DGP-Vize-Präsident Prof. Torsten Bauer vorgestellt wurden.

„Die Empfehlungen zur Behandlung von schwer kranken COVD-19-Patienten beruht auf wissenschaftlicher Evidenz und den Erfahrungen insbesondere in China, Frankreich und Italien“, erklärte Pfeifer. „In diesen Erfahrungen kommt der endotrachealen Intubation ein hoher Stellenwert zu, da sie als lebensrettende Maßnahme bei sehr schweren Verläufen eingesetzt werden muss.“

Mittlerweile lägen erste Erfahrungen in der Behandlung von Patienten mit COVID-19 aus Deutschland vor, so Pfeifer. Hier sei dank der guten Vorbereitung des Gesundheitssystems der medizinische Notstand bisher ausgeblieben. Hier sehe man viele COVID-19-Patienten bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung, viele seien bereits in Behandlung, wenn eine Verschlechterung eintrete. Aus der bisherigen klinischen Erfahrung heraus müsse als dritte, kritische Phase, in der eine akute, manchmal dramatische Verschlechterung auftritt – von unspezifischen Symptomen und Atemnot unter Belastung (Phase 1) hin zu einer verstärkten Atemnot oder Dyspnoe mit einer Abnahme der Sauerstoffsättigung innerhalb weniger Stunden (Phase 2) – zwischen dem achten und dem zwölften Tag nach Krankheitsbeginn gerechnet werden. Da der Zeitpunkt der Infektion in der Regel unbekannt ist, gelte das erste Auftreten von Fieber als Krankheitsbeginn, erläuterte Bauer.

Spätestens in dritten Phase müssen viele Patienten apparativ unterstützt werden – bis hin zur kontrollierten Beatmung über einen Tubus (Schlauch). „Entscheidend ist es, jede dieser Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen“, sagt Dr. Michael Westhoff, stellvertretender Sprecher des Kompetenznetzwerks WeanNet und Mitautor des Positionspapieres. „Um festzustellen, in welcher Phase der Erkrankung sich ein COVID-19-Patient befindet und wie schwer sein Lungengewebe bereits geschädigt ist, muss ein Patient eingehend untersucht und im Verlauf engmaschig überwacht werden“, so der Experte weiter. Eine Röntgen- beziehungsweise CT-Untersuchung und Blutgasanalyse geben Aufschluss über das Ausmaß der Lungenschäden. Ein strenges Monitoring der Vital- und Blutwerte helfe dabei, die Entwicklung eines Lungenversagens, wie auch weiterer Organschädigungen festzustellen und frühzeitig behandeln zu können.

„Die Erfahrungen bei der Behandlung von COVID-19-Patienten in Deutschland zeichnen das Bild einer neuartigen, komplexen und – in der Mehrheit der Patienten – einer zu beherrschenden Erkrankung, sodass eine Konkretisierung einiger Standpunkte zu den bisherigen Vorgehensweisen erforderlich ist“, stellte Pfeifer klar. „Das betrifft insbesondere die differenzierte und abgestufte apparative Therapie der Lungenentzündung durch SARS-CoV-2, zum Beispiel auch mit Insufflation von Sauerstoff.“

Aktuell koordiniert die DGP laut Pfeifer hierzu eine Synopsis zwischen den Experten verschiedener Fachgesellschaften in Deutschland, in die neben der wissenschaftlichen Grundlage auch die klinischen Erfahrungen mit dem neuen Krankheitsbild in Deutschland einfließen sollen. Die Empfehlung zur praktischen Umsetzung der apparativen Differenzialtherapie der akuten respiratorischen Insuffizienz bei COVID-19 ist ab heute im Internet auf der Homepage der DGP abrufbar und wird in der Folge auch in der Zeitschrift „Pneumologie“ veröffentlicht werden.

Das heute vorgestellte Positionspapier ist dabei ganz klar ein „Work in Progress“: Das Manuskript basiere auf dem aktuellen Kenntnisstand, betonen die Verfasser. Mit zunehmenden Patientenzahlen sei mit wachsenden Erkenntnisse zu rechnen. Deshalb ist eine Aktualisierung des heute veröffentlichten Positionspapieres schon heute fest eingeplant.

Die Fachgesellschaft tritt in ihrem Positionspapier Behauptungen entgegen, Patienten würde durch die Beatmung Schaden zugefügt. „Eine künstliche Beatmung löst nicht grundsätzlich bleibende Gesundheitsschäden an der Lunge aus“, so Bauer. „Zwar gibt es Patienten, bei denen der Heilungsprozess nach einer solchen Beatmung länger dauert, einer vollständigen, möglicherweise durch Reha-Maßnahmen begleiteten Genesung steht jedoch in der Regel nichts im Wege.“ Bei schweren Verläufen von COVID-19 sei die Beatmung unabdingbar: „Sie ist eine lebensrettende Maßnahme für Menschen mit einer sehr schweren COVID-19-Erkrankung “, betonen die DGP-Experten.

(DGP/ac)