ALM und DGKL kritisieren aktuellen Entwurf zum ApoVWG5. März 2026 Das geplante Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) steht bei Labormedizinern weiter in der Kritik. Symbolbild: nmann77/stock.adobe.com Der Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sorgt weiterhin für Kritik. Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) und die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) sehen vor allem die Qualität der Diagnostik gefährdet. Das geplante Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll eine flächendeckende, wohnortnahe Arzneimittelversorgung gewährleisten. Profitieren sollen vor allem Menschen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Dafür sind eine neue Vergütungsstruktur und Strukturanpassungen vorgesehen. Zudem sollen Apotheken mehr Befugnisse bekommen, beispielsweise durch die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel ohne neues Rezept im Fall von chronischen Erkrankungen. Auch im Rahmen der Prävention und Früherkennung sollen Apotheken mehr Verantwortung bekommen und diagnostische Dienstleistungen übernehmen. Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) und die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) sehen dadurch die Qualität der Diagnostik und Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet. Der ALM hatte die Apothekenreform bereits vergangenen Oktober kritisiert (wir berichteten). Qualitätsverlust durch unnötige Parallelstrukturen „Ohne ärztlichen Kontext bei der Indikationsstellung und auch Durchführung von labormedizinischen Tests drohen Fehlinterpretationen, vermeidbare Doppeluntersuchungen mit erhöhten Kosten für die Solidargemeinschaft und im schlimmsten Fall Schaden für die Patientinnen und Patienten“, sagt der ALM-Vorsitzende Dr. Michael Müller. „Nur wenn Laboruntersuchungen aufgrund eines medizinischen Anlasses durchgeführt und ärztlich verantwortet werden, können sie zu richtigen Entscheidungen in Prävention, Therapie und Infektionsschutz führen.“ Nach Ansicht des ALM sicherten ärztlich geführte Labore flächendeckend und wohnortnah eine fachärztliche Laborversorgung auf international niedrigstem Kostenniveau im Gesundheitssystem. Statt neue Parallelstrukturen über Angebote an Apotheken zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu schaffen, fordert der Verband, besser auf die bestehenden Strukturen zurückzugreifen und beispielsweise den direkten Zugang für Versicherte zu fachärztlicher Labordiagnostik zu erleichtern. Auch die DGKL lehnt die im ApoVWG vorgesehene Ausweitung labordiagnostischer Leistungen auf Apotheken in ihrer Stellungnahme entschieden ab. „Eine Parallelstruktur durch diagnostische Angebote in Apotheken würde keine Versorgungslücken schließen“, so DGKL-Vorstand Jan Wolter. Gefährdung durch Kommerzialisierung? ALM und DGKL weisen darüber hinaus auf fehlende Hygienestandards, unklare Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz sowie einen möglichen Interessenkonflikt durch die Verbindung von Diagnostik und Produktverkauf hin. „Die bisherigen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (§ 12 HWG) sind aus gutem Grunde eingeführt worden, um Patient:innen zu schützen. Durch ihre Aufhebung können Fehlanreize entstehen, die medizinische Entscheidungen überlagern“, betont Müller erneut. Diagnostik sei ein zentraler Bestandteil ärztlicher Verantwortung und kein kommerzielles Produkt. Die DGKL sieht in den geplanten Änderungen einen gefährlichen Rückschritt, da sie die historisch bewährte Trennung von ärztlicher und pharmazeutischer Verantwortung aufheben würden. Sie fordert den Gesetzgeber daher auf, die vorgesehenen Regelungen zu überarbeiten und die bestehende qualitätsgesicherte Zusammenarbeit zwischen der Ärzteschaft und Laboren zu stärken. (mkl/BIERMANN)
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