Am Ziel vorbei: Die wichtigsten TSVG-Kritikpunkte aus Sicht der Augenärzte12. Februar 2019 Das Ziel „bessere Versorgung“ angepeilt, aber mit dem TSVG-Pfeil klar vorbeigeschossen – so zumindest sieht der BVA das aktuelle Gesetzesvorhaben. Illustration: © Onidji – Fotolia.com Es soll ein „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ werden, so jedenfalls ist es die Absicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf den Weg gebracht hat. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) befürchtet aber, dass das Gesetz beide Ziele nicht nur verfehlen, sondern sogar ins Gegenteil verkehren wird. „Das TSVG wird zu längeren Wartezeiten führen und die Versorgung der Patienten verschlechtern“, meint Prof. Bernd Bertram, 1. Vorsitzender des BVA, und erläutert die wesentlichen Kritikpunkte der Augenärzte. So sehe das TSVG vor, dass Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B. konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten müssen – ohne vorherige Terminvereinbarung. „Diese Regelung wird die Wartezeiten nicht verkürzen, sondern sie insbesondere für die vielen chronisch Kranken, die in Augenarztpraxen betreut werden, verlängern“, erwartet Bertram. Seit vielen Jahren habe sich in augenärztlichen Praxen eine Mischform aus Termin- und offener Sprechstunde bewährt: Patienten mit einem planbaren Untersuchungs- und Behandlungsbedarf erhielten Termine, bei denen dann die für sie erforderlichen Mitarbeiter und Geräte zur Verfügung stünden. „Notfälle mit akuten Augenerkrankungen und plötzlich auftretenden Problemen werden auch ohne Termin in dieser Sprechstunde zusätzlich untersucht. Speziell geschulte Mitarbeiter können dafür im Vorgespräch mit den Patienten rasch abklären, wie dringend ein Fall ist und tragen dafür Sorge, dass akute Fälle ohne große Verzögerung untersucht werden“, betont der der BVA-Chef. „Für die Untersuchung ihrer Patienten setzen Augenärzte ganz verschiedene, oft hochspezialisierte Geräte ein. Nicht selten sind an den Untersuchungen auch besonders qualifizierte Mitarbeiter beteiligt. Der wirtschaftliche Einsatz dieser Ressourcen erfordert eine sorgfältige Planung.“ Viele Praxen böten deswegen Spezialsprechstunden an, in denen diese Untersuchungen möglich seien. Auch für die Untersuchung von Kindern gebe es oft besondere Sprechstunden mit dafür besonders qualifizierten Mitarbeitern. Erheblicher Eingriff in die Praxisorganisation „Wenn Augenarztpraxen nun fünf Stunden pro Woche eine offene Sprechstunde anbieten müssen, stellt das einen erheblichen Eingriff in die Praxisorganisation dar“, kritisiert Bertram. Die überwiegende Zahl der Augenärzte biete ohnehin schon weit mehr als die künftig vorgeschriebenen 25 Stunden pro Woche an, in denen die Praxis Sprechstunden abhalte. Eine Ausweitung der Sprechstundenzeiten sei daher nicht möglich. „Die neue, offene Sprechstunde geht dann zulasten der Terminsprechstunde. In einer offenen Sprechstunde lässt sich aber nicht garantieren, dass für jeden Patienten genau der spezialisierte Ansprechpartner oder das in seinem Fall benötigte Untersuchungsgerät verfügbar ist. Oft muss deshalb doch wieder ein Termin verabredet werden und der Patient ist vergebens gekommen“, schildert Bertram eine mögliche Auswirkung der geplanten Neuregelung. Für die planbaren Termine wiederum stünden pro Woche nun fünf Stunden weniger zur Verfügung, sodass sich die Wartezeiten auf einen Termin für die Patienten verlängern würden. Als „besonders unsinnig“ bezeichnet Bertram die finanzielle Förderung der Betreuung von sogenannten Neupatienten, das heißt Patienten, die seit mindestens vier Jahren nicht mehr in dieser Augenarztpraxis waren. „Dies sind meist Patienten mit einfachen Augenentzündungen, mit Fremdkörpern im Auge oder Patienten, die zum Ausschluss von Augenkrankheiten kommen. Warum es dafür bevorzugt Termine und eine spezielle finanzielle Förderung geben soll zulasten der Menschen mit schweren Augenkrankheiten, die eine aufwendigere Versorgung benötigen, ist nicht nachvollziehbar“, meint Bertram, selbst niedergelassener Augenarzt. Nach Meinung des BVA sollte es daher genau umgekehrt sein: Die aufwendigere Versorgung schwerer Augenkrankheiten sollte besser bezahlt werden. BVA lehnt die Spaltung des Fachs ab Ein weiterer Kritikpunkt des Berufsverbandes richtet sich gegen die Absicht des TSVG, dass Augenärzte in rein konservativ tätige Augenärzte und operativ tätige Augenärzte aufgeteilt werden sollen. „Der BVA lehnt diese Unterteilung strikt ab“, unterstreicht Bertram. Mehr als 90 Prozent der Augenärzte, die auch operierten, verbrächten einen Großteil ihrer Arbeitszeit in der nicht operativen Grundversorgung der Patienten. Und die Mehrzahl der nicht operierenden Augenärzte arbeite mit einem oder mehreren Operateuren in Gemeinschaftspraxen oder medizinischen Versorgungszentren zusammen. Bertram: „Laut TSVG darf künftig der „Operateur“ frei wählen, wie er die Sprechstunde gestaltet, der „Nicht-Operateur“ muss eine offene Sprechstunde anbieten.“ Schließlich kritisiert der BVA-Vorsitzende den Plan, Termine vermehrt ohne direkte Abklärung mit der Praxis über die Terminservicestellen, über Krankenkassen oder eine App zu vergeben. Wichtige Informationen für den Patienten und die Praxis könnten dann nicht ausgetauscht werden. Der Patient wüsste dann vielleicht nicht, dass er zu bestimmten Untersuchungen nicht selbst mit dem Auto anreisen dürfe, weil die Pupille medikamentös weitgestellt werden müsse und er für einige Stunden nicht scharf sehen könne. „Kommt er nun doch mit dem Auto, dann kann die Untersuchung nicht ausgeführt werden und es muss ein neuer Termin vereinbart werden. Und nur im direkten Gespräch mit dem geschulten Personal der Praxis lässt sich klären, ob eine Untersuchung noch am selben Tag dringend notwendig ist oder ob ein Termin in einer oder zwei Wochen ausreicht. „Das TSVG wird weder eine bessere Versorgung möglich machen, noch wird es erreichen, dass Patienten rascher einen Termin bekommen“, erwartet Bertram. Damit die augenmedizinische Versorgung angesichts eines steigenden Bedarfs flächendeckend verbessert werden könne, gelte es, die vertragsärztliche Tätigkeit von bürokratischem Ballast zu befreien und die Arbeit in der Augenarztpraxis für Ärztinnen und Ärzte attraktiv zu machen. Quelle: BVA
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