Ambulante Vorsorgeleistung: Viele Versicherte lassen ihren Anspruch verfallen

Foto: Johannesbad Gruppe

Sich zwei oder drei Wochen in einem Heilbad ganz auf die eigene Gesundheit konzentrieren: Bei der Ambulanten Vorsorgeleistung sahen Gesundheitsdienstleister wie die Johannesbad Gruppe 2022 zwar eine Trendwende, doch rund eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes kennen viele Versicherte und auch ihre Ärzte die Leistung noch immer kaum, beklagen sie.

Die Fach- und Rehakliniken des aus Bayern stammenden Familienunternehmens registrieren ein wachsendes Interesse an der Ambulanten Vorsorgeleistung, seit diese wieder eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen ist. “Gleichzeitig wissen viele Versicherte nicht, dass sie diesen Anspruch haben”, sagt Karsten Fuchs, Leiter der Johannesbad Fachklinik im bayerischen Bad Füssing.

Durch die seit 2021 bestehenden neuen gesetzlichen Regelungen hat jeder Versicherte prinzipiell die Möglichkeit, alle drei Jahre eine solche in der Regel zwei oder drei Wochen andauernde Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort zu beantragen und damit beispielsweise etwas für Rücken, Gelenke und das Wohlbefinden zu tun, erklärt der Gesundheitsdienstleister und rechnet vor: Bei einer Ambulanten Vorsorgeleistung, früher auch als offene Badekur bekannt, übernehmen Gesetzliche Krankenkassen die Aufwendungen für ärztliche Behandlungen vollständig sowie 90 Prozent der Kosten für verordnete Anwendungen wie Bäder, Massagen und andere Therapieangebote. Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt können Versicherte von der Kasse zudem einen Zuschuss erhalten. Für eine zweiwöchige Ambulante Vorsorgeleistung sollten Versicherte etwa im Johannesbad in Bad Füssing für Unterkunft im Drei-Sterne-Komforthotel und Halbpension mit einem verbleibenden Eigenanteil von rund 700 Euro kalkulieren, wenn die Krankenkasse dafür pro Tag 15 Euro beisteuert. Für drei Wochen sollten Interessenten in der orthopädischen Fachklinik Raupennest in Sachsen etwa mit rund 1200 Euro für Vollpension und Logis inklusive Nutzung der Bäderlandschaft planen.

Eine exemplarische Drei-Wochen-Kur kann in Bad Füssing laut Anbieter für einen Kurgast mit Rückenschmerzen neben dem täglichen Aufenthalt im Thermal-Mineralwasser beispielsweise jeweils neun Massagen und Fango-Doppelpackungen sowie ebenso viele Einheiten physikalischer Therapie, Lymphdrainagen und Elektro-Therapien umfassen. In diesem Beispielfall liege der von den Versicherten selbst zu tragende zehnprozentige Eigenanteil dafür bei rund 140 Euro für den gesamten dreiwöchigen Aufenthalt. Der Behandlungsplan werde von den Kurgästen gemeinsam mit einem Badearzt im Kurort, der diese Therapien auch verschreibt, gemeinsam besprochen.

Als die Ambulanten Vorsorgeleistungen noch Pflichtleistungen waren, profitierten davon laut der Johannesbad Gruppe Mitte der 1990er Jahre jedes Jahr rund 900.000 Bundesbürger. 2020 seien es bundesweit gerade noch rund 11.500 gewesen. Mittlerweile stiegen die Zahlen infolge der Gesetzesänderung und trotz der durch die Corona-Pandemie schwierigen Bedingungen für Reha-Aufenthalte wieder deutlich an, berichtet das Unternehmen und spricht von einer spürbaren Trendumkehr.

Die Klinikleiterin der Fachklinik Raupennest, Anke Gundel, kritisiert jedoch: “In Gesprächen hören wir allerdings auch immer wieder, dass viele ihren Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung noch immer nicht kennen”, betont sie und ergänzt, dass diese Pflichtleistung der Krankenkassen noch immer zu wenig im Bewusstsein der Hausärzte sei, die eine solche Ambulante Vorsorgeleistung verordnen müssen.

Ärzteschaft “kaum informiert”

Es sei “geradezu erstaunlich, dass die Ärzteschaft, die ihren Patienten eine Badekur verordnen soll, häufig kaum über die Badekur an sich informiert ist”, beklagt beispielsweise auch die Kur- und Tourismusmanagerin von Deutschlands übernachtungsstärkstem Kurort Bad Füssing Daniela Leipelt.

Die Johannesbad Kliniken weisen darauf hin, dass die Mediziner den Antrag bei der Krankenkasse einreichen müssen. Erfolge die Genehmigung, erhielten Versicherte von ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung für die Übernahme der Kosten, den Kurarztschein und können sich dann in der Regel ihren Kurort mit individuellen Heilmittelangeboten und ihre Unterkunft selbst aussuchen. Bei möglicher Ablehnung durch die Kassen, habe ein Widerspruch oft gute Erfolgsaussichten, so das Unternehmen weiter. (hr)