Ambulantes Vergütungssystem: Kommission legt Empfehlungen zur Modernisierung vor

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Mitte, r.) mit den Mitgliedern der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV). Foto: © BMG/Schinkel

Sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch die Gebührenordnung der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen reformiert werden. Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hat nun ihren Ergebnisbericht an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übergeben.

Die Kommission schlägt laut Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eine „partielle Harmonisierung“ der ambulanten ärztlichen Vergütungssystematiken in der vertragsärztlichen Versorgung für GKV-Versicherte (EBM) und der privatärztlichen Versorgung (GOÄ) vor. Dieses Konzept unterscheidet zwischen Bausteinen, die gemeinsam weiterentwickelt werden, und Bereichen, bei denen Unterschiede bewusst erhalten bleiben sollten.
„Zu den gemeinsamen Bausteinen gehören die Definition der ärztlichen Leistungen (sog. Leistungslegendierung) und die relative Kostenbewertung, das heißt die ökonomische Bewertung der Leistungen im Vergleich zueinander. Für beides sollen nach Auffassung der Kommission neue gemeinsame Gremien der vertrags- und privatärztlichen Versorgung zuständig sein“, erklärt das BMG. Die Preise sollten hingegen weiterhin getrennt für GKV und PKV vereinbart werden. Dabei könnten neben den Kosten auch andere Gesichtspunkte einfließen, wie zum Beispiel regionale, fachspezifische und mengenbezogene Aspekte. Angesichts der bestehenden sehr unterschiedlich gestalteten Versicherungssysteme empfehle die KOMV keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen.

Aus Gründen des Patienten- beziehungsweise Verbraucherschutzes schlägt die Kommission nach Angaben des BMG außerdem vor, dass Mindestqualitätsstandards für die vertrags- und privatärztliche Versorgung künftig gemeinsam und einheitlich definiert werden. Darüber hinaus sollen die Verhandlungspartner auch noch weitergehende Anforderungen festlegen können.
Flankiert werde das Modell durch eine Reihe ergänzender Vorschläge. So sollen die Koordination zwischen Krankenhäusern und ambulanten Ärzten und das Arbeiten im Team gefördert sowie Anreize zur besseren Versorgung im ländlichen Raum gesetzt werden.

Greiner: Größere Transparenz und Praktikabilität
Das Modell der partiellen Harmonisierung stellt nach Ansicht des KOMV-Vorsitzenden Prof. Wolfgang Greiner „eine sinnvolle Weiterentwicklung hin zu einem modernen Vergütungssystem“ dar. Es biete zahlreiche Vorteile gegenüber dem heutigen System, so würden Transparenz und Praktikabilität erhöht. „Langfristig sind erhebliche Synergieeffekte zu erwarten, da nicht mehr zwei Leistungsverzeichnisse und Kostenkalkulationen separat gepflegt werden müssen. Fehlanreize zur Unter- und Überversorgung werden gemindert, was die Versorgungsqualität fördert“, betont Greiner.

Vor dem Hintergrund der Reformbedürftigkeit der historisch gewachsenen ambulanten Vergütungsordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der privatärztlichen Versorgung hatte die KOMV den Auftrag, Vorschläge zur Schaffung eines modernen Vergütungssystems vorzulegen.

Bundesgesundheitsminister Spahn erklärte, das BMG werde den Bericht prüfen und gemeinsam mit dem Koalitionspartner entscheiden, ob und wie man mit den Vorschlägen umgehen wolle.

PKV-Verband: „Gute Nachricht“
Als „eine gute Nachricht für das duale deutsche Gesundheitssystem“, bezeichnete es der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), dass die Wissenschaftler keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen empfehlen würden. Denn angesichts der bestehenden Versicherungssysteme mit ihren sehr unterschiedlich gestalteten Vergütungsregeln würde sich durch eine erzwungene Zusammenlegung in der medizinischen Versorgung nichts zum Besseren, aber vieles zum Schlechteren verändern.

„Nun gilt es, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel auch konkret umzusetzen, wonach sowohl die ambulante Honorarordnung in der GKV als auch die Gebührenordnung der PKV reformiert werden müssen“, meinte PKV-Direktor Florian Reuther. Zur Modernisierung der GOÄ liege bereits ein umfassendes Konzept vor. Der gemeinsam von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag umfasse den neuesten Stand der Medizin, garantiere eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovationen und stärke die “sprechende Medizin”. Im Interesse der Patienten und der Ärzte sollte der Gesetzgeber auf dieser guten Basis nun schnellstmöglich die Reform der GOÄ auf den Weg bringen.

Den Vorschlag der KOMV für eine „partielle Harmonisierung“ der ärztlichen Leistungslegendierung wertet der PKV-Direktor als offenkundigen Versuch eines Kompromisses nach kontroversen wissenschaftlichen Debatten in der Kommission. Reuther: „Dieses modelltheoretische Ergebnis eignet sich allerdings nicht für eine konkrete Umsetzung in die technische, juristische und medizinische Praxis der ärztlichen Vergütung. Es würde die Versorgung in Deutschland nicht verbessern.”

Link zum Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/Downloads/K/KOMV/Bericht_der_Honorarkommission__KOMV_.pdf