Ambulantisierung – Die wichtigsten Punkte der Regierungskommission22. Januar 2025 Bild: tutul – stock.adobe.com Die Regierungskommission hat Empfehlungen zur Ambulantisierung von Leistungen herausgegeben. Welche das sind, wie sie umgesetzt werden können und welche Auswirkungen das haben wird – darüber referiert ein Mitglied der Regierungskommission Krankenhäuser auf dem BVASK-Kongress. Laut Referent Prof. Tom Bschor, sollen unter anderem Krankenhäuser mit ihren Spezialisten und Geräten eine hochqualitative Versorgung stärker ambulant anbieten können, insbesondere im ländlichen Raum, in dem die Versorgung durch Arztpraxen zunehmend lückenhaft wird. „Krankenhäuser auf dem Land – „Sicherstellungshäuser“ – bekommen das Recht, Facharztpraxen zu eröffnen. Für kleinere Krankenhäuser wird die attraktive Möglichkeit geschaffen, sich in sogenannte sektorübergreifende Kliniken umzuwandeln, wobei sektorübergreifend bedeutet, dass diese Krankenhäuser grundsätzlich neben den Krankenhausbetten auch ambulante Medizin anbieten, und zwar im hausärztlichen Bereich genauso wie im Facharztbereich“, erläutert Bschor. Ein besonderer Engpass in der ambulanten Versorgung bestehe in der Kinderheilkunde. Alle Krankenhäuser oder Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin köntnen mit der Krankenhausreform deshalb sogenannte Institutsambulanzen eröffnen. „Bei vielen Behandlungen, die heute noch in Deutschland im Krankenhaus durchgeführt werden, ist eine Überwachung in der Nacht nicht erforderlich“, so Bschor. Die aktuellen Reformen ermöglichen es bereits seit 2023 für alle Krankenhäuser, Behandlungen tagesstationär durchzuführen. Dies bedeute, dass Patienten während einer ganz normalen Krankenhausbehandlung zu Hause schlafen dürfen, wenn dies medizinisch und sozial möglich ist. Die Behandlung wird dann jeweils am nächsten Morgen in der Klinik fortgesetzt – jedoch nur mit Einverständnis des Patienten, erläutert er weiter. Durch die neu eingeführten Hybrid-DRGs gebe es jetzt eine einheitliche Vergütung für ambulante und stationäre Behandlungen. Dadurch fallen, so Bschorr, ökonomische Fehlanreize weg, eine Krankenhausbehandlung durchzuführen, obwohl der Eingriff medizinisch auch ambulant möglich wäre. Derzeit werde daran gearbeitet, den Katalog mit den Untersuchungen und Behandlungen, die als Hybrid-DRG vergütet werden, stark zu erweitern. Zusätzlich soll laut Regierungskommission das Belegarztsystem deutlich gestärkt werden, betont der Koordinator der Regierungskommission Krankenhausversorgung.
Mehr erfahren zu: "„arznei-telegramm“ vor dem Aus: EbM-Netzwerk warnt vor dem Verlust unabhängiger Information" „arznei-telegramm“ vor dem Aus: EbM-Netzwerk warnt vor dem Verlust unabhängiger Information Das „arznei-telegramm“ wird zum Jahresende 2026 eingestellt. Damit drohe eine wichtige Stimme für unabhängige und kritische Arzneimittelinformation zu verstummen, warnt das EbM-Netzwerk und hofft auf eine Nachfolgeregelung.
Mehr erfahren zu: "Zuwendungen von Pharmafirmen verschlechtern Qualität ärztlicher Verordnungen" Zuwendungen von Pharmafirmen verschlechtern Qualität ärztlicher Verordnungen Pharmaunternehmen umwerben Ärzte und das hat Folgen, wie ein Cochrane-Review zeigt: Mehr Zuwendungen von Pharmafirmen bedeuten mehr Verordnungen, die häufiger nicht den medizinischen Leitlinien entsprechen.
Mehr erfahren zu: "Embryonales Rhabdomyosarkom: Studie findet unterstützende Behandlungsmöglichkeit" Embryonales Rhabdomyosarkom: Studie findet unterstützende Behandlungsmöglichkeit Bei alveolarem und embryonalem Rhabdomyosarkom ist die prinzipiell mögliche Differenzierung der Tumorzellen zu Skelettmuskelzellen gehemmt. Forschende der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg haben nun einen Weg gefunden, die Umwandlung anzustoßen […]