Ambulantisierung – Die wichtigsten Punkte der Regierungskommission22. Januar 2025 Bild: tutul – stock.adobe.com Die Regierungskommission hat Empfehlungen zur Ambulantisierung von Leistungen herausgegeben. Welche das sind, wie sie umgesetzt werden können und welche Auswirkungen das haben wird – darüber referiert ein Mitglied der Regierungskommission Krankenhäuser auf dem BVASK-Kongress. Laut Referent Prof. Tom Bschor, sollen unter anderem Krankenhäuser mit ihren Spezialisten und Geräten eine hochqualitative Versorgung stärker ambulant anbieten können, insbesondere im ländlichen Raum, in dem die Versorgung durch Arztpraxen zunehmend lückenhaft wird. „Krankenhäuser auf dem Land – „Sicherstellungshäuser“ – bekommen das Recht, Facharztpraxen zu eröffnen. Für kleinere Krankenhäuser wird die attraktive Möglichkeit geschaffen, sich in sogenannte sektorübergreifende Kliniken umzuwandeln, wobei sektorübergreifend bedeutet, dass diese Krankenhäuser grundsätzlich neben den Krankenhausbetten auch ambulante Medizin anbieten, und zwar im hausärztlichen Bereich genauso wie im Facharztbereich“, erläutert Bschor. Ein besonderer Engpass in der ambulanten Versorgung bestehe in der Kinderheilkunde. Alle Krankenhäuser oder Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin köntnen mit der Krankenhausreform deshalb sogenannte Institutsambulanzen eröffnen. „Bei vielen Behandlungen, die heute noch in Deutschland im Krankenhaus durchgeführt werden, ist eine Überwachung in der Nacht nicht erforderlich“, so Bschor. Die aktuellen Reformen ermöglichen es bereits seit 2023 für alle Krankenhäuser, Behandlungen tagesstationär durchzuführen. Dies bedeute, dass Patienten während einer ganz normalen Krankenhausbehandlung zu Hause schlafen dürfen, wenn dies medizinisch und sozial möglich ist. Die Behandlung wird dann jeweils am nächsten Morgen in der Klinik fortgesetzt – jedoch nur mit Einverständnis des Patienten, erläutert er weiter. Durch die neu eingeführten Hybrid-DRGs gebe es jetzt eine einheitliche Vergütung für ambulante und stationäre Behandlungen. Dadurch fallen, so Bschorr, ökonomische Fehlanreize weg, eine Krankenhausbehandlung durchzuführen, obwohl der Eingriff medizinisch auch ambulant möglich wäre. Derzeit werde daran gearbeitet, den Katalog mit den Untersuchungen und Behandlungen, die als Hybrid-DRG vergütet werden, stark zu erweitern. Zusätzlich soll laut Regierungskommission das Belegarztsystem deutlich gestärkt werden, betont der Koordinator der Regierungskommission Krankenhausversorgung.
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