Amivan­tamab vom Markt genommen: DGHO kritisiert politischen Streit zulasten der Patienten

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Janssen-Cilag hat laut einer Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) Amivan­tamab mit sofortiger Wirkung vom deutschen Markt genommen.

Amivantamab (Rybrevant®) ist zugelassen zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem, nichtkleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) und aktivierenden Exon‑20-Insertionsmutation des epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptors (EGFR) nach Versagen einer platinbasierten Therapie. Als Grund gebe das pharmazeutische Unter­nehmen eine schlechte Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesaus­schuss (G-BA) im Rahmen des Verfahrens der frühen Nutzenbewertung an, so die DGHO. Damit werde ein Streit um formale Aspekte auf dem Rücken von Patienten ausgetragen, die von dem Arzneimittel profitieren.

Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel durch das AMNOG-Verfahren hatte der G-BA am 7. Juli 2022 die Festlegung „Zusatznutzen nicht belegt“ getroffen. Aus Sicht von Janssen-Cilag besteht aufgrund dieser Ausgangslage keine Möglichkeit, Amivantamab weiterhin in Deutschland zur Verfügung zu stellen.

„Bei mehr als 60.000 Neudiagnosen Lungenkrebs im Jahr betrifft die Marktrück­nahme zwar nur wenige hundert Patientinnen und Patienten, aber diese besonders hart. Die Exon 20-Insertionsmutation ist prognostisch ungünstig, weil andere Medikamente und Chemotherapien nicht ausreichend wirksam sind“, so Prof. Torsten Bauer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP).

Amivantamab sei ein wirksames und sicheres Arzneimittel, unterstreicht die DGHO. Die Entscheidung zur Einreichung der Zulassung sei auf Basis der positiven Ergebnisse der initialen Phase-I-Studie getroffen worden. Amivantamab wurde im Dezember 2021 für die Europäische Union (EU) sowie für Deutschland zugelassen und seitdem eingesetzt. Den bei Markteinführung von Janssen-Cilag aufgerufenen Preis gibt die DGHO mit etwa 135.000 Euro pro Jahr an. Die DGHO, die DGP und die Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie (AIO) der Deutschen Krebsgesellschaft hatten sich im aktuellen Verfahren für die Festlegung eines Zusatznutzens ausgesprochen.

Da die Zulassung nur aufgrund einer nichtrandomisierten Studie erfolgt war, bezog sich der Vergleich im Verfahren der frühen Nutzenbewertung auf Daten aus zwei deutschen Lungenkrebs-Registern (CRISP und nationales Netzwerk Genomische Medizin [nNGM]). Dabei zeigte sich im indirekten Vergleich fast eine Verdoppelung der medianen Überlebenszeit. Dieser Registervergleich war vom G-BA nicht als valide anerkannt worden. Die zentrale Datenbank des nNGM mit molekularen und klinischen Daten von über 20.000 Patienten ist eine der größten ihrer Art weltweit. „Es ist unver­ständlich, dass die hohe und anerkannte Qualität dieses Registers in Deutschland nicht anerkannt wird“, so nNGM-Sprecher Prof. Jürgen Wolf.

Das reguläre Verfahren der frühen Nutzenbewertung sieht vor, dass pharmazeu­tisches Unternehmen und Krankenkassen auf Basis der Festlegung des G-BA in Preisverhandlungen treten und bei Dissens auch ein Schiedsgericht anrufen können. Das sei nicht geschehen, Janssen-Cilag habe sich nach den ersten Gesprächen für den Opt-Out entschieden, so die DGHO.

Prof. Anke Reinacher-Schick, Vorstandsvorsitzende der AIO, kommentiert: „Es ist weder für Patienten noch Behandler akzeptabel, dass durch kassenfinan­zierte Diagnostik diese seltene Mutation gefunden wird, für die es ein wirksames und zugelassenes Medikament gibt, welches dann nicht in Deutschland verfügbar ist”.

Die aktuelle Lage ist für Patienten und für die behandelnden Ärzte sehr belastend. Durch die kurzfristige Entscheidung von Janssen-Cilag bestehe keine Reaktionsmöglichkeit, schildert die DGHO. Damit müsse Amivantamab zur Fortsetzung einer bereits begonnenen Therapie oder zur Einleitung einer neuen Behandlung jetzt aus dem Ausland importiert werden. Patienten würden durch solche, nicht medizinisch begründeten Entscheidungen verunsichert. Dazu komme, dass der Import aus dem Ausland eine besondere ärztliche Verantwortung und einen hohen administrativen Aufwand mit sich bringe. Das könne die Verordnung verzögern.

Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften haben das AMNOG-Verfahren der frühen Nutzenbewertung als Grundlage von Preisverhandlungen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen seit 2011 aktiv unterstützt. Es ermöglicht, die Preise von Krebsmedikamenten in Deutschland auf einer wissenschaftlichen Grundlage festzulegen. Die Mehrzahl der Entscheidungen zu Krebsmedikamenten ist im Einklang mit Therapieempfehlungen und Leitlinien der Fachgesellschaften getroffen worden. Das AMNOG-Verfahren schafft somit die Basis für den Zugang der Krebspatienten zu neuen, wirksamen Arzneimitteln. Marktrücknahmen wie bei Regorafenib (Stivarga®) seien erfreulich selten oder würden wie bei Osimertinib (Tagrisso®) sogar rückgängig gemacht, führt die DGHO weiter aus.

Eine einseitige Schuldzuweisung sei in der jetzigen Situation nicht angebracht, mahnt die Gesellschaft. Der Vergleich der Daten aus der Zulassungsstudie mit Registerdaten sei kein Ersatz für randomisierte Studien. Dennoch habe ein solcher Vergleich mit Daten wissenschaft­lich anerkannter Register aus dem deutschen Versorgungskontext einen hohen Stellenwert und sollte im Verfahren der frühen Nutzenbewertung berück­sichtigt werden.

„Legitime monetäre Interessen der pharmazeutischen Unternehmen entbinden diese aber nicht von ihrer sozialen und gesundheitspolitischen Verantwortung“, betont Prof. Hermann Einsele, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO und Direktor der Medizinischen Klinik II des Universitätsklinikums Würzburg. Eine so kurzfristige Marktrücknahme ist laut Einsele inhaltlich schwer nachvoll­ziehbar.

Eine Lösungsmöglichkeit für den zukünftigen Umgang mit neuen Arzneimitteln bei so seltenen Erkrankungen wie dem NSCLC mit EGFR-Exon20ins-Mutationen liegt in der formalen Zuerkennung eines Orphan Drug Status. Klinisch, biologisch und therapeutisch unterscheiden sich diese treiberalterierten Lungenkarzinome funda­mental von den klassischen tabakinduzierten Lungenkarzinomen. Eine solche Änderung würde bei zukünftigen AMNOG-Verfahren eine Entscheidung im Sinne der Patienten erleichtern.

Möglicherweise lasse sich das Vorgehen auch vor dem Hintergrund der Diskussion über den Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Bundesministe­rium für Gesundheit (BMG) erklären, so die DGHO. Die vorgeschlagenen, neuen Regelungen sähen unter anderem Preisabschläge bei neuen Arzneimitteln vor. Das führe aktuell zu spürbarer Verunsicherung sowohl bei Leistungserbringern als auch bei pharma­zeutischen Unternehmen.

DGHO, DGP, AIO, CRISP, nNGM und zielgenau e.V. fordern alle Beteiligten auf, das Vertrauen der Betroffenen in die Verlässlichkeit der Versorgung mit neuen Arzneimitteln in Deutschland nicht durch inhaltlich nicht nachvollziehbare Entschei­dungen, kurzfristige Marktrücknahmen oder überzogene Forderungen zu gefährden. Das Patientenwohl müsse weiterhin das zentrale Anliegen bleiben und dürfe nicht gefährdet werden.