Anästhesisten warnen vor Schwächung der Qualitätsstandards bei Anerkennung ausländischer ärztlicher Qualifikationen

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Ausländische Abschlüsse im Gesundheitswesen sollen nach dem Willen des Bundesgesundheitsministerium schneller und transparenter anerkannt werden. Qualitätsstandards dürfen darunter aber nicht leiden, warnen BDA und DGAI.

Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) begrüßen grundsätzlich das Ziel des jüngst veröffentlichten Referentenentwurfes des Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Angesichts des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen sei eine effizientere und transparentere Gestaltung der Verfahren sinnvoll und notwendig.

Gleichzeitig warnen beide Verbände jedoch ausdrücklich vor einer Abschwächung zentraler Verfahren der Qualitätssicherung im ärztlichen Bereich. „Wir unterstützen jede Maßnahme gegen den Fachkräftemangel, aber nicht auf Kosten der Patientensicherheit“, betont Prof. Grietje Beck, Präsidentin des BDA.

Nicht auf Nachweis medizinischer Vorbildung verzichten

Kritisch sehen BDA und DGAI insbesondere die im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber ohne vorherige Gleichwertigkeitsprüfung und ohne aussagekräftige Ausbildungsnachweise direkt zur Kenntnisprüfung zuzulassen. „Ohne einen grundlegenden Nachweis über die Struktur und Inhalte der absolvierten Ausbildung riskieren wir, dass Ärztinnen und Ärzte zur Prüfung zugelassen werden, deren medizinische Vorbildung nicht belegt ist“, erklärt Prof. Gernot Marx, Präsident der DGAI. Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass unter den Prüflingen immer wieder Personen seien, denen grundlegende medizinische Kenntnisse fehlten – etwa in der Notfallversorgung oder bei der Interpretation diagnostischer Befunde.

Deshalb fordern BDA und DGAI im Einzelnen:

  • Die Kenntnisprüfung darf erst stattfinden, wenn grundlegende Ausbildungsnachweise vorliegen und diese als gleichwertig zu einem abgeschlossenen Medizinstudium in Deutschland anerkannt wurden.
  • Die Möglichkeit einer Kenntnisprüfung ohne vorherige Dokumentenprüfung muss Ausnahme bleiben.
  • Zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen – wie eine standardisierte schriftliche Eingangsprüfung – sollen verpflichtend eingeführt werden.

BDA und DGAI sprechen sich damit klar gegen jede Absenkung der Qualitätsstandards aus und empfehlen, die bestehenden Verfahren nicht nur beizubehalten, sondern gezielt zu stärken.