Anaphylaxierisiko: Kennzeichnungspflicht für weitere Nahrungsmittelallergene?

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Die europäische Verordnung zur verpflichtenden Allergenkennzeichnung erfasst 14 Lebensmittelallergene. Nun fanden Forschende aus Frankreich acht weitere Lebensmittel, die häufig bei nahrungsmittelbedingter Anaphylaxie eine Rolle spielen.

Die Untersuchung basierte auf einer Analyse von Anaphylaxie-Fällen nach Nahrungsmittelaufnahme, die dem Allergy Vigilance Network zwischen 2002 und 2023 gemeldet wurden. Zu den Allergenen, die bei mindestens 1 Prozent der Fälle, aber nicht in der europäischen Verordnung gelistet sind, zählen Ziegen- und Schafsmilch (2,8 Prozent der Fälle), Buchweizen (2,4 Prozent), Erbsen und Linsen (1,8 Prozent), Alpha-Gal (1,7 Prozent), Pinienkerne (1,6 Prozent), Kiwi (1,5 Prozent), Bienenstockprodukte (1,0 Prozent) sowie Apfel (1,0 Prozent). Veröffentlicht wurden die Ergebnisse der Studie in „Clinical & Experimental Allergy“.

Empfehlung für weitere kennzeichnungspflichtige Allergene

Aufgrund ihrer Häufigkeit, Schwere, Rezidivneigung und des potenziellen Risikos einer versteckten Exposition empfehlen die Autoren, insbesondere Ziegen- und Schafsmilch, Buchweizen, Erbsen-Linsen sowie Pinienkerne in die Liste der kennzeichnungspflichtigen Allergene nach europäischem Recht aufzunehmen. Die Rezidivrate (dasselbe Allergen verursacht mehrere anaphylaktische Reaktionen beim gleichen Patienten) lag hierbei zwischen 7,3 Prozent für Erbsen-Linsen und 56 Prozent für Ziegen- und Schafsmilch.

„In unserer Serie von nahezu 3.000 Fällen nahrungsmittelinduzierter Anaphylaxie waren 413 durch eines dieser acht ‚emerging food allergens‘ ohne Kennzeichnungspflicht verursacht, darunter zwei Todesfälle“, so die korrespondierende Autorin Dr. Dominique Sabouraud-Leclerc vom CHU Reims, Frankreich. Die Autoren sind daher der Auffassung, dass es an der Zeit sei, die Liste der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene zu überprüfen und zumindest die schwerwiegendsten dieser neuen Lebensmittelallergene aufzunehmen. (ins)