Anerkennung mit Warnung28. September 2021 Dr. Klaus Reinhardt (Quelle: © Bundesärztekammer) Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt das Weiterbildungscurriculum (WECU) der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU), warnt aber davor, die Zertifizierung aus der Hand der Kammern zu geben. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt erläuterte auf dem 73. DGU-Kongress in Stuttgart am 17.09.2021 die Sicht der Kammer auf die Weiterbildung, speziell in Bezug zu dem von der DGU vorgelegten WECU. Ziel der Fachgesellschaft war es, vor dem Hintergrund der Novellierung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) im Jahr 2018 ein Instrument zu schaffen, „um die Weiterbildung qualitativ zu verbessern und attraktiver zu gestalten und mehr fachlich gut ausgebildeten Nachwuchs für die Urologie zu generieren“, so DGU-Generalsekretär Prof. Maurice Stephan Michel (wir berichteten). Wie Michel beim DGU-Kongress darstellte, hatten Umfragen ergeben, dass etwa die Hälfte der Assistenzärzte in der Urologie sich mir ihrer Weiterbildungsstätte unzufrieden zeigte (1) – ein Zustand, den die DGU mit ihrem WECU verbessern will. Die Fachgesellschaft betont, dass sie das Curriculum als “Blaupause” für andere Fächer sieht, was dessen allgemeine Bedeutung im Verhältnis zur MWBO erhöht. Dies mag der Grund sein, warum der Ärztepräsident beim DGU-Kongress, wenn auch nur per Online-Schaltung aus Berlin, eigens dazu Stellung nahm. “Gute Ergänzung” „Nach meiner Einschätzung enthält das Curriculum didaktische Strukturen und Angebote, mit denen die verbindlichen Vorgaben in der Weiterbildungsordnung sinnvoll und qualitätsgesichert erfüllt werden können“, sagte Reinhardt. „Insofern stellt aus unserer Sicht dieses Curriculum eine gute Ergänzung dar, fachbezogen die Weiterbildungsinhalte so zu vermitteln, dass wir qualitativ gut und hochwertig ausgebildete Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner, in diesem Fall Urologinnen und Urologen, haben werden.“ Im Einzelnen sieht Reinhardt mehrere Berührungspunkte mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen der MWBO und dem WECU: Den verbindlichen Vorgaben zu Zeit und Inhalten in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern entsprechen im WECU der strukturierte Zeitplan, der Aufbau in fünf Modulen und die Zusatzangebote an Lehrveranstaltungen. Den von den Ärztekammern zur Weiterbildung befugten/ermächtigten Ärzten stehen im WECU die Weiterbildungsbeauftragten der DGU gegenüber. In der MWBO sind Weiterbildungsstätten per se (Universitätskliniken) oder von den Ärztekammern zugelassen, für das WECU müssen die Einrichtungen ein initiales Audit bestehen und alle fünf Jahre erneuern müssen. Während in der MWBO die Prüfung am Ende durch die Ärztekammern die Weiterbildung abschließt, gibt es im WECU Zwischenprüfungen. Der Facharztstatus nach MWBO wird durch eine Urkunde anerkannt, nach erfolgreich absolviertem WECU gibt es ein Zertifikat der DGU. Schwächung der Selbstverwaltung? „Entscheidend ist, dass wir uns nicht auf einen Weg machen, bei dem Fachgesellschaften durch ihr Zertifikat oder ihre Prüfungen und auch die Definition von Weiterbildungsinhalten schließlich versuchen, die Weiterbildung zu übernehmen“, warnte Reinhardt vor diesem Hintergrund. Dies sei etwa in Großbritannien und den USA der Fall, wo die wissenschaftlichen Fachgesellschaften die Facharztkompetenz bescheinigen. „Das wäre eine Schwächung des Prinzips der beruflichen Selbstverwaltung. In diesen Ländern hat der Staat viel direkteren Zugriff auf die Rechte der Berufsausübung unseres Berufsstandes, und damit sind die Kolleginnen und Kollegen, die dort tätig sind, auch nicht definitiv zufrieden“, mahnte er. „Wenn wir auch in Zukunft die Belange unseres Berufes selbst regeln wollen, tun wir gut daran, wenn Fachgesellschaften und Kammern an dieser Stelle zusammenarbeiten und sich ergänzen, so wie das in Ihrem Curriculum angelegt ist. Diese Form von didaktischer und struktureller Unterstützung teilen wir sehr.“ (ms) Literatur: Arnold H et al. Urologe A 2021 Aug 60(8):1025-1034.
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