Ansteckende Blutarmut bei Pferd im Landkreis Tübingen bestätigt21. August 2025 (Symbolbild) Foto: © Dirk70 – stock.adobe.com Im Landkreis Tübingen wurde ein Fall der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer amtlich festgestellt. Behörden ermitteln Kontaktbetriebe in ganz Baden-Württemberg. Es wurden Quarantäne- und Kontrollmaßnahmen eingeleitet, wie die Landesregierung mitteilt. „Bei einem Pferd im Landkreis Tübingen wurde die Equine Infektiöse Anämie (EIA) beziehungsweise Ansteckende Blutarmut der Einhufer nachgewiesen. Das hat heute (d.h. am 19.08.2025) auch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Daraufhin hat das zuständige Veterinäramt des Landkreises Tübingen den Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche amtlich festgestellt. Auf den Menschen kann das Virus nicht übertragen werden. Der betroffene Betrieb steht nun unter behördlicher Beobachtung. Entsprechende Quarantäne- und veterinärmedizinische Maßnahmen wurden ergriffen. Derzeit erfolgen epidemiologische Rückermittlungen durch die zuständigen Behörden, um jene Betriebe und Pferde zu ermitteln, in denen das seuchenkranke Pferd in der Vergangenheit gehalten wurde beziehungsweise zu denen Kontakt bestand. Nach ersten Erkenntnissen bestanden Kontakte zu Betrieben und Pferden in mehreren Landkreisen. Alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg sind betroffen. Die Recherchen sind aufwendig und erfolgen auch auf Basis schriftlicher Aufzeichnungen der Zu- und Abgänge der gehaltenen Equiden, zu denen pferdehaltende Betriebe seit April 2021 durch das Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) verpflichtet sind“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die Erkrankung zeigt sich in akuter oder chronischer Form mit häufig tödlichem Verlauf. Die Tiere erscheinen gesund, bleiben jedoch lebenslang Virusträger und damit eine potentielle Infektionsquelle. Daher sind nachweislich infizierte Tiere zu töten, so die Behörde weiter. Symptome der Krankheit Equine infektiöse Anämie (EIA) Die akute Verlaufsform äußert sich unter anderem in Fieber, Apathie, Bewegungsschwäche, Herzrasen und Punktblutungen auf der Zungenunterseite, auf Schleimhäuten und der Lidbindehaut. Die chronische Form ist gekennzeichnet durch wiederkehrende Fieberschübe, Konditionsverlust sowie Ödembildungen an Unterbauch und Extremitäten. Eine Anämie entsteht nach der Infektion mit EIAV vorrangig durch die immunpathologische Auflösung der roten Blutkörperchen. Beim Erreger der Equinen infektiösen Anämie, das EIA-Virus, handelt es sich um ein Lentivirus aus der Familie der Retroviren, zu der auch das humane HIV-Virus (AIDS) gehört. Die Infektion erfolgt in erster Linie über den Austausch von Blut. Als Überträger fungieren vorrangig große blutsaugende Insekten, wie Pferdebremsen und Wadenstecher, die das Virus von erkrankten wie auch von gesund erscheinenden Virusträgern weiterverbreiten können. Eine Übertragung durch Insekten ist auf die unmittelbare Umgebung im Umkreis von 100 Meter bis 200 Meter beschränkt. Durch direkten Kontakt zwischen Pferden (Blut, kleine Verletzungen) sowie iatrogen (das heißt durch die tierärztliche Behandlung verursacht, insbesondere durch Nutzung einer Kanüle/Spritze für mehrere Tiere) kann die Krankheit ebenfalls übertragen werden, wie die Institution hinweist. Verbreitung der Krankheit Die ansteckende Blutarmut der Einhufer tritt, obwohl weltweit verbreitet, in Deutschland eher selten auf. Im Jahr 2017 gab es insgesamt 14 Ausbrüche in den Ländern Baden-Württemberg (zwei), Bayern (drei), Hamburg (drei), Niedersachen (zwei), Nordrhein-Westfalen (drei) und Schleswig-Holstein (einen). In den darauffolgenden Jahren gab es außer jeweils einem Ausbruch in den Jahren 2018 in Mecklenburg-Vorpommern, 2020 in Hessen und 2024 in Bayern keine weiteren Ausbrüche. Im Verdachtsfall handeln Tiere mit unklaren Krankheitszeichen (zum Beispiel therapieresistentes Fieber, Apathie) sollten sofort dem Hoftierarzt vorgestellt werden. Bei Seuchenverdacht muss das zuständige Veterinäramt umgehend informiert werden. Für weitere Fragen stehen die zuständigen Veterinärämter der Stadt- und Landkreise zur Verfügung.
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