Antikörper-Projekt MEMUMAB erhält Anschubfinanzierung vom Bund

Die Entwicklung der Antikörper beginnt mit dem Screening von B-Zellen in den Blutproben genesener oder geimpfter Personen. (Foto: © Monthira/stock.adobe.com)

Ziel eines neuen Projektes am TWINCORE ist es, die kommerzielle Verwertbarkeit der Herstellung rekombinanter neutralisierender monoklonaler Antikörper zur Therapie von Infektionskrankheiten wie COVID-19 zu ergründen.

Am 22. November ist das Forschungsprojekt MEMUMAB (Memory B Cell-based human monoclonal antibodies) gestartet – mit einer Unterstützung in Höhe von 97.000 Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Der Antragsteller Matthias Bruhn vom TWINCORE und seine Unterstützer haben gemeinsam mit Beraterinnen und Beratern der Firmen Ascenion und BioReg Consultancy sowie mit wissenschaftlichen Kooperationspartnern den Ablaufplan für die Förderphase aufgestellt und die nächsten Schritte geplant.

Die Förderung gliedert sich in zwei Phasen. „In der ersten Phase wird zunächst sondiert, ob die Idee wirtschaftlich tragbar und auch umsetzbar ist“, sagt Bruhn, Doktorand am Institut für Experimentelle Infektionsforschung des TWINCORE und Go-Bio inital Antragsteller. „Danach folgt die Machbarkeitsphase.“

Der GO-Bio initial-Antragsteller Matthias Bruhn (Mitte) mit den Unterstützern Elisabeth Janecek-Erfurth (links) und Ulrich Kalinke. (Foto: © Grabowski/TWINCORE)

Die Entwicklung der Antikörper beginnt mit dem Screening von B-Zellen in den Blutproben genesener oder geimpfter Personen. Die Zellen mit den passenden Antikörpern werden mithilfe des als „B Cell Baiting“ bezeichneten Verfahrens herausgefischt und können im Detail charakterisiert werden. Sie enthalten den genetischen Bauplan für die Antikörper, die damit im Labor hergestellt werden können und therapeutisch genutzt werden sollen. Die Herstellungspipeline ist flexibel und lässt sich schnell an geänderte Bedingungen anpassen, beispielsweise an neue Varianten von Erregern.

Die GO-Bio-initial-Förderung soll helfen, ein wirtschaftlich tragbares Fundament zur Verwertung einer Idee zu schaffen. „Für die grundlegende Marktanalyse benötigen wir die Unterstützung von Experten“, sagt Prof. Ulrich Kalinke, Leiter des Institutes für Experimentelle Infektionsforschung und Unterstützer des Go-Bio-initial-Antrags. Danach stehen umfangreiche Prüfungen des geistigen Eigentums am Projekt an. „Um zu prüfen, wie wir diese Entwicklung patentieren können oder ob Rechte Dritter berührt werden, wird eine umfangreiche Schutzrechtsstrategie für uns erstellt“, sagt Bruhn.

In den folgenden Schritten „Regulatorik“ und „Präklinik“ werden wichtige Fragen geklärt, um erste klinische Studien mit dem Produkt vorzubereiten. „Wir werden hierfür weitere Beratungen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und auch durch die European Medicines Agency (EMA), den Scientific Advice, in Anspruch nehmen“, sagt Bruhn. Die klinische Entwicklung einzelner Antikörper ist durch den GO-Bio initial-Grant zwar nicht mehr abgedeckt, aber im Rahmen des Projektes können wichtige Fragen für deren Anbahnung geklärt werden.

Während der einjährigen Förderdauer können also die Weichen für die kommerzielle Verwertung des translationalen Forschungsprojekts gestellt werden. Bruhn ist zuversichtlich: „Wenn unser Projekt ein überzeugendes kommerzielles Potential aufweist, werden wir weitere Fördergelder beantragen“. Das könnte beispielsweise die vollwertige GO-Bio-Förderung des BMBF für Ausgründungen im lebenswissenschaftlichen Bereich sein.