„Apps auf Rezept“: AWMF fordert Expertenbeirat zur Qualitätssicherung26. November 2019 Foto: ©lucadp/Adobe Stock Für die medizinisch-wissenschaftliche Bewertung von „Apps auf Rezept” sollte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zwingend die Expertise der medizinisch-wissenschaftlichen Fachexperten nutzen, fordert die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. Mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation, dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), können künftig „Apps auf Rezept“ verschrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie vom BfArM in das „Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen“ aufgenommen und geprüft wurden. Allerdings geht es bei dieser Prüfung überwiegend um formale Kriterien von Datenschutz oder Datensicherheit, Sicherheit und Funktionstauglichkeit. Bislang sind lediglich etwa 50 Apps in Deutschland als Medizinprodukte der Klasse I beziehungsweise IIa zugelassen. Sie sollen dazu beitragen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Mit Inkrafttreten des DVG könnten deutlich mehr digitale Gesundheitsanwendungen in die Regelversorgung kommen. Entscheidend für die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist der Nutzen, den eine App für den Patienten beziehungsweise eine Patientengruppe hat. Voraussetzung ist, dass die betreffende App im vom BfArM geführten „Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen“ gelistet ist. Meldet ein Hersteller eine App beim BfArM zur Aufnahme in das Verzeichnis an, prüft dieses zunächst Faktoren wie Datenschutz, Datensicherheit, Qualität und Funktionstauglichkeit nach dem Stand der Technik und auf „Basis des Nachweises positiver Versorgungseffekte“. Gibt das BfArM grünes Licht, wird die jeweilige Anwendung für ein Jahr durch die Kassen erstattet. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Hersteller gegenüber dem Institut belegen, dass das Produkt die Versorgung der Patienten nachweislich verbessert. Definition von Qualität und geeignetes Bewertungsschema für „Apps auf Rezept” fehlen Was bislang jedoch fehlt, ist nach Ansicht der AWMF eine einheitliche Definition dessen, was die Qualität einer Gesundheits-App kennzeichnet sowie ein geeignetes Bewertungsschema. „Maßstab für die Qualität kann nur sein, ob die digitale Anwendung die Kriterien der evidenzbasierten Medizin erfüllt. Das gelingt am besten, wenn sie unmittelbar Leitlinien-Wissen integriert“, betont Prof. Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF, die gerade ein Projekt zur Digitalisierung sämtlicher Leitlinien gestartet hat. Doch wie kann konkret sichergestellt werden, dass digitale Anwendungen höchsten Qualitätsansprüchen entsprechen? „Der Grad der Qualität einer App ist beispielsweise davon abhängig, wie transparent die ihr zugrunde liegenden Qualitätskriterien sind, aber auch, wie geeignet die Software ist, in einem bestimmten Anwendungsbereich zum Einsatz zu kommen“, erläutert Dr. Urs-Vito Albrecht vom Peter L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik an der Medizinischen Hochschule Hannover. Bewerten müsste man außerdem das Risiko, das möglicherweise von der Nutzung der App ausgehe und ob dieses angemessen sei, so Albrecht. Ethische Unbedenklichkeit, Rechtskonformität, technische Angemessenheit, Gebrauchstauglichkeit, Ressourceneffizient und vor allem die inhaltliche Validität seien weitere Kriterien, die für die Bewertung wichtig wären und fachübergreifend Gültigkeit hätten. „Für die Prüfung der inhaltlichen Validität müssen die Fachgesellschaften der AWMF die Möglichkeit haben, ihre Expertise institutionalisiert in die Prüfverfahren des BfArM einzubringen“, fordert Kreienberg. Deren Bewertungskompetenz sei mit Blick auf die medizinisch-wissenschaftliche Qualität einer App sowohl bei deren Zulassung als auch bei deren Nutzenbewertung unverzichtbar. Dazu gehören auch offizielle Stellungnahmeverfahren und eine transparente Darlegung, inwieweit die abgegebenen Stellungnahmen Berücksichtigung finden. Im Zuge der Medical Device Regulation (MDR) die ab Mai 2020 anzuwenden ist, hatte die AWMF bereits eine ähnliche Forderung erhoben. Auch hier ist es wichtig, dass medizinische Experten institutionell eingebunden beratend tätig werden. Die AWMF hatte daher bereits vor Monaten aus 15 Fachgesellschaften 43 Expertinnen und Experten für die fachliche Beratung benannt, was bislang jedoch keine Berücksichtigung fand. „Eine verlässliche Qualitätssicherung der digitalen wie analogen Medizinprodukte ist nur unter Mitwirkung derer möglich, die auch Leitlinien entwickeln und auf dieser Basis den medizinischen Versorgungsstandard für Klinik und Praxis definieren“, betont Kreienberg.
Mehr erfahren zu: "Neue Studie: weitaus weniger Mikroorganismen in Tumoren als bisher angenommen" Weiterlesen nach Anmeldung Neue Studie: weitaus weniger Mikroorganismen in Tumoren als bisher angenommen Ein Forschungsteam der Johns Hopkins University (USA) hat herausgefunden, dass sequenzierte Tumorproben deutlich weniger mikrobielles Erbgut aufweisen, das tatsächlich mit einer bestimmten Krebsart assoziiert ist, als bisher angenommen. Bisherige Ergebnisse […]
Mehr erfahren zu: "KI in der Medizin: Wie Patienten darüber urteilen" KI in der Medizin: Wie Patienten darüber urteilen Was denken Patienten über Künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin? Eine internationale Studie liefert eine Antwort. Zentrales Ergebnis: Je schlechter der eigene Gesundheitszustand, desto eher wird der Einsatz von KI […]
Mehr erfahren zu: "Lassen sich Depressionen und Schmerzen über das Ohr bekämpfen?" Lassen sich Depressionen und Schmerzen über das Ohr bekämpfen? Depressionen, Schlafstörungen, Schmerzen – Millionen Menschen leiden unter langwierigen medizinischen Problemen. Forschende der Hochschule Fresenius und der Universität Düsseldorf arbeiten an einer ungewöhnlichen Lösung. Ausgerechnet das Ohr wird dabei wichtig.