Assistierter Suizid: „Keine Regelung ist der brutalere Weg”14. November 2022 Symbolbild. (Foto: © HNFOTO – stock.adobe.com) Auf der Neurowoche wurden der assistierte Suizid, der mit Abschaffung des Paragraphen 217 StGB nun erlaubt ist, und dessen Bedeutung für die Neurologie beleuchtet. Neben neurologischen Experten diskutierten die Politikerin Renate Künast von Bündnis 90/Die Grünen und Sandra Martino, erste Vorsitzende von DIGNITAS – Deutschland e.V.. In der Neurologie wurde den deutlich erhöhten Suizidraten bei fast allen neurologischen Erkrankungen – von der MS über ALS bis zum Parkinson – bislang wenig Aufmerksamkeit geschenkt.1,2,3 Doch nach der Abschaffung des §217 StGB durch das Bundesverfassungsgericht könnten Suizidwünsche chronisch neurologisch kranker Menschen zunehmen beziehungsweise Neurologinnen und Neurologen vermehrt um Hilfe gebeten werden, erklärte die Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Am 26. Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen, demzufolge das Verbot der „Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§217 StGB) gegen das Grundgesetz verstoße. Nun arbeitet die Politik an einer Neuregelung. Derzeit liegen drei Gesetzesvorschläge vor, eine Anhörung im Bundestag wird dazu am 28.11.2022 stattfinden. „In den vergangenen zwei Jahren sind wir vermehrt von Patientinnen und Patienten mit Fragen zu einer möglichen Suizidhilfe angesprochen worden“, schilderte Prof. Frank Erbguth, Präsident der Deutschen Hirnstiftung, seinen Eindruck aus dem klinischen Alltag. Denn was allgemein wenig bekannt ist: Neurologisch schwer erkrankte Menschen haben häufig den Wunsch, ihrem Leben ein Ende zu setzen. In der Schweiz belegen neurologische Erkrankungen unter den Ursachen für den assistierten Suizid mit 14 Prozent Platz 2 – und das, obwohl Hirntumoren in dieser Statistik nicht als neurologische, sondern als onkologische Erkrankungen klassifiziert wurden. Das Fazit von Prof. Martin Grond, Gastgeber der Talkrunde auf der Neurowoche, lautete: „Wir Neurologinnen und Neurologen müssen daher Kompetenz in dieser Frage erwerben, prozedurale sowie die ethische Kompetenz.“ Erbguth ergänzte: „Es liegen drei Gesetzesvorschläge vor und die Neurologie sollte sich dazu positionieren. Wir brauchen eine hybride Strategie, die einerseits Suizidprävention betreibt, die andererseits aber auch das Recht auf die Inanspruchnahme einer Suizidhilfe nicht behindert.“ An einem dieser Vorschläge hat Renate Künast von Bündnis 90/Die Grünen mitgearbeitet. Sie betonte auf der Veranstaltung, wie wichtig es sei, dass die derzeitige Gesetzeslücke geschlossen werde. „Ich bin der festen Überzeugung, dass der Mensch selbst entscheiden kann, wann er seinem Leben ein Ende setzt, und ich würde gern einen gewissen Rahmen und damit eine Klarheit schaffen. Betroffene und Angehörige haben Anspruch darauf, dass ein assistierter Suizid geordnet abläuft.“ Ihr Entwurf sieht entsprechend vor, dass jeder Mensch mit Sterbewunsch nach einer ergebnisoffenen Beratung ein Medikament zur Selbsttötung erhalten kann – in der Regel binnen zwei Monaten, bei Bedarf auch schneller binnen zwei Wochen. Dr. Annette Rogge, Fachärztin für Neurologie und Palliativmedizin und Ausbilderin für Ethikberatung im Gesundheitswesen, kritisierte an Künasts Vorschlagunter anderem, dass nicht vorgesehen ist, eine auf die entsprechende Erkrankung spezialisierte Fachärztin/Facharzt obligat in die Beratung einzubinden. Das sei wichtig, da neurologische Erkrankungen mitunter fehldiagnostiziert oder die Betroffenen nicht immer der richtigen Behandlung zugeführt würden. Prof. Stefan Lorenzl, auch Mitglied im Expertenkreis Palliativmedizin des bayerischen Staatsministeriums, führte den eindrucksvollen Fall einer jungen MS-Patientin mit ausgeprägtem Schmerzsyndrom an, die nach Einleitung einer erfolgreichen symptomatischen Therapie von ihrem Suizidwunsch Abstand nahm. Wie Sandra Martino, erste Vorsitzende von DIGNITAS – Deutschland e.V., kritisch einwarf, sei bereits jetzt schon die umfassende Beratung der Sterbewilligen sowie die Beurteilung ihrer Krankenakten eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung der Suizidhilfe. Das grundsätzliche ethische Spannungsfeld, das ein Gesetz abdecken müsse, steckte der Vorsitzende der Ethikkommission der Asklepios Klinik Altona, der Neurologe Prof. Joachim Röther, so ab: „Wir bewegen uns zwischen zwei Polen: Wir wollen die Autonomie des Menschen hochhalten, müssen aber auch sicherstellen, dass der Wunsch, das eigene Leben zu beenden, immer eine freiwillige Entscheidung ist.“ Auch müssten Schutzmechanismen für besonders vulnerable Gruppen diskutiert und im Gesetzesentwurf reflektiert werden. Abschließend mahnte Renate Künast die Neurologie mit einem eindringlichen Appell, sich in dieser Frage klar zu positionieren: „Keine Regelung ist der brutalere Weg, dann finden vermehrt unassistierte, gewaltsame Suizide statt. Es ist wichtig, dass sich Neurologinnen und Neurologen zu diesem Thema äußern und darlegen, was ein neues Gesetz aus medizinischer Sicht regeln muss.“ Die Fachgesellschaft will dieser Aufforderung nachkommen und zeitnah eine Stellungnahme vorlegen.
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