AstraZeneca-Impfstoff bei Schwangeren nur nach sorgfältiger Prüfung

Angesichts der kontrovers geführten Diskussionen um den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca haben die gynäkologischen Fachgesellschaften in einer Pressemitteilung ein entsprechendes Statement abgegeben.

Demnach richten sich die Gesellschaften nach den Empfehlungen der Europäischen Arzneimittelagentur und des Royal College of Obstetrics and Gynecology sowie der Ständigen Impfkommission: Dieser Impfstoff dürfe nur dann Schwangeren verabreicht werden, wenn vorher das Risiko-Nutzen-Verhältnis bei der werdenden Mutter und ihrem ungeborenen Kind sorgfältig abgewogen wird. Nur wenn der Nutzen überwiege, sei eine Impfung mit dem AstraZeneca-Präparat möglich.

Begründet wird dies unter anderem damit, dass dieser Impfstoff nicht mRNA-basiert ist. Der Wirkungsgrad und das Sicherheitsprofil des Impfstoffes sei bei Schwangeren oder Frauen mit Kinderwunsch bislang nicht vorhanden.