ASV: Bestimmung zur Therapie urologischer Tumoren gelockert27. August 2024 Foto: ©Svea Pietschmann/G-BA Am 24. August sind einige Erleichterungen für die Behandlung urologischer Tumoren im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) in Kraft getreten. Diese betreffen die einzuhaltenden Distanzen innerhalb des ASV-Teams, aber auch Mindestmengen für bestimmte Behandlungen. Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind Regelungen gültig geworden, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21.03.2024 beschlossen hatte. Dies geschah im Zuge der jährlichen Anpassungen der ASV-Richtlinie, mit der auch Anpassungen beim Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) berücksichtigt werden. Konkret müssen Fachärzte, die nur bei Bedarf zum ASV-Team hinzugezogen werden, mit ihrem Standort nicht mehr eine Entfernung von in der Regel 30 Fahrminuten zum Kernteam aufweisen. Entsprechende Klammerzusätze mit konkreten Minutenangaben hat der G-BA nun aus der ASV-Richtlinie gestrichen. Mit der Entscheidung will das Gremium die Bildung von ASV-Teams in ländlichen Regionen erleichtern. Nach Rückmeldungen aus der Versorgung sei die 30-Minuten-Regel in der Vergangenheit von den Landesausschüssen sehr unterschiedlich ausgelegt worden, begründet der G-BA. Die Selbsverwalter vermuten, dass hierdurch die Bildung von ASV-Teams in einigen Flächenländern beeinflusst werden könnten, vor allem, wenn seltene Subspezialisierungen mit einbezogen waren. Der G-BA griff mit seiner Änderung außerdem auf Erkenntnisse aus dem vom Innovationsausschuss geförderten Projekt GOAL-ASV zurück, das die ASV evaluierte und dabei auch Hürden zur Bildung von ASV-Teams untersucht hatte. Mit dem jetzt in Kraft getretenen Beschluss führte der G-BA noch eine Reihe weiterer redaktioneller Klarstellungen und Anpassungen zu verschiedenen erkrankungsspezifischen Regelungen durch. Dazu zählt z. B. das Absenken der arztbezogenen Mindestmenge in den onkologischen Anlagen. Diese wurden entsprechend der Onkologie-Vereinbarung angepasst. Bei urologischen Tumoren betrifft dies die Anzahl von Patienten, die eine intravenöse oder intrakavitäre antineoplastische oder intraläsionale Behandlung erhalten. Bisher mussten Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mindestens 30 solcher Patienten behandeln, jetzt sind es nur noch 15. Bei Fachärzten einer anderen Arztgruppe des Kernteams, also auch Urologen, sank die Zahl von 20 auf 10. (ms)
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