Ausschuss billigt Pflegepersonalgesetz – Schlaganfallversorgung gesichert8. November 2018 Foto: © k_rahn – Fotolia.com Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat nach einer mehrstündigen Abschlussberatung grünes Licht für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453) der Bundesregierung gegeben. Für den in den Beratungen noch an einigen Stellen veränderten Entwurf stimmten die Fraktionen von Union und SPD. AfD, Grüne und Linke enthielten sich der Stimme, die FDP-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab. Mit dem Gesetzentwurf ist damit auch der Weg für die Sicherstellung der Schlaganfallversorgung in Deutschland frei. Der Berufsverband der Neurologen (BDN) begrüßte die vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages verabschiedete Änderungen des § 295 Absatz 1 SGB V im Rahmen des Pflegepersonals-Stärkungsgesetzes “außerordentlich”. Nachträgliche Klarstellungen des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DMDI), die Strukturmerkmale in OPS Ziffern betreffend, gelten ab sofort auch rückwirkend. In bereits abgeschlossenen Abrechnungsverfahren könnte nun nicht mehr nachträglich eingegriffen werden. „Mit dieser auch von uns favorisierten Lösung konnten die dramatischen Folgen des BSG Urteils vom 19. Juni 2018 für die Schlaganfallversorgung in Deutschland in letzter Minute gestoppt werden. Wir sind sehr erleichtert, dass unser gut funktionierendes System der flächendeckenden Schlaganfallversorgung in Deutschland nicht durch eine kleinteilige Wortauslegung zerschlagen worden ist”, erklärte Dr. Uwe Meier, Vorsitzender des BDN. Mindestpersonalausstattung in der Pflege Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Initiativen vor, um den Personalengpass in der Pflege zu verringern und die Versorgung in der Alten- und Krankenpflege nachhaltig zu verbessern. So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden. Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, ab 2019 die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden. Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.
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