AWMF fordert: Gesundheitsversorgung bedarfsgerecht finanzieren

Robert Messerle bei seinem Votrag zu Krankenhausreform und Ambulantisierung bei der Delegiertenkonferenz der AWMF. Foto: Katharina Lenz/AWMF

Auf der Delegiertenkonferenz der AWMF wurden eine aktuelle Daten-Analyse zur Finanzierung der Krankenhäuser und Potenzialen der Ambulantisierung vorgestellt. Mit Blick auf diese Daten fordert die AWMF, Finanzmittel koordiniert und bedarfsgerecht einzusetzen.

Im Rahmen ihrer Delegiertenkonferenz wurden laut der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) vielfältige Inhalte, die Potenziale und Hürden für eine zukünftige patientenzentrierte Gesundheitsversorgung aufzeigten, vorgestellt – darunter Vorträge zu den Nationalen Versorgungsleitlinen und zur Krankenhausreform. Die Krankenhausreform und Potenziale der Ambulantisierung wurde von der AWMF bereits schwerpunktmäßig bereits beim Berliner Forum 2024 adressiert.

Vielfalt der Kostenträger in der Gesundheitsversorgung ist „größte Herausforderung“

„Uns fehlen in erster Linie nicht neue Konzepte für ein sektorenverbindendes System der Gesundheitsversorgung“, erklärte Prof. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF. „Vielmehr stellt die Vielfalt der Kostenträger, wie Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung oder Pflegeversicherung, und die daraus resultierenden komplexen Finanzströme die größte Herausforderung für die Planung und Finanzierung der zukünftigen Gesundheitsversorgung dar“, so Treede.

Mit dem Thema Finanzierung der Krankenhausreform und Potenziale der Ambulantisierung beschäftigte sich auch der Vortrag von Dr. Robert Messerle vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO). „Die Potenziale zur Steigerung der Effizienz sehen je nach Leistungsgruppe sehr unterschiedlich aus. Mal zeigt der AOP-Katalog das größte Potenzial, mal die IGES-Empfehlungen oder die potenziell vermeidbaren ASK-Fälle. Unsere Analyse hat ergeben, dass potenziell ambulantisierbare Fälle vor allem in Leistungsgruppen der Grundversorgung zu finden sind und dort bis zu 50 Prozent der Fälle ausmachen“, führte Messerle aus.

„Knappe Mittel dort einsetzen, wo sie benötigt werden“

„Entsprechend muss im Rahmen der Umsetzung der Krankenhausreform darauf geachtet werden, das ambulante Potenzial zu berücksichtigen und beispielsweise keine stationäre Vorhaltung für ambulant mögliche Leistungen dauerhaft festzuschreiben“, stellte Messerle fest.

„Eine Reform der Finanzierung der Krankenhäuser greift zu kurz, wenn sie nicht in ein umfassendes Konzept der Vereinfachung der Finanzströme eingebettet ist, damit die knappen Mittel dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden“, resümierte Treede.