AWMF: Notfallreform umgehend umsetzen

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Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) fordert, umgehend ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung zu verabschieden.

Dass die deutsche Notfallversorgung einer Reform bedarf, scheint allen wichtigen Akteuren im Gesundheitswesen klar zu sein. Sowohl medizinische Fachgesellschaften als auch Vertreter des Sachverständigenrats für Gesundheit sowie der Regierungskommission für die Krankenhausreform adressierten die Reformbedürftigkeit in den letzten Jahren. Zwar wurde unter der vergangenen Ampel-Regierung bereits ein Gesetzesvorhaben zur Reform der Notfallversorgung als Referenten- und Kabinettsentwurf ausgearbeitet. Das Scheitern der Regierung verhinderte jedoch dessen Verabschiedung.

Nun hat die Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF in einem Positionspapier konkrete Forderungen formuliert, um der Thematik erneuten Vorschub zu leisten. Nach Ansicht der Kommission sollte ein neuerliches Gesetz zur Reform der Notfallreform vor allem folgende Punkte beinhalten:

  • eine bessere Patientensteuerung
  • eine einheitliche Festlegung und Anpassung des rettungsdienstlichen Leistungsumfangs
  • die Schaffung integrierter Notfallzentren mit Überwindung der Sektorengrenzen ambulant/stationär.

„In unserem Positionspapier stellen wir konkrete Forderungen an ein umgehend umzusetzendes Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“, erklärt Dr. Manfred Gogol, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission.

„Das Wichtigste ist nun, das vorbereite Gesetz zügig in die Umsetzung zu bringen“, betont zudem Dr. Monika Nothacker, stellvertretende Vorsitzende der AWMF-Kommission.