BÄK: 2024 darf kein verlorenes Jahr für die Suizidprävention in Deutschland werden19. Januar 2024 Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (Foto: Die Hoffotografen) Der Präsident der Bundesärztekammer fordert für den Bundeshaushalt 2024 deutlich mehr Mittel für die Suizidprävention. „Gemeinsam mit vielen Fachexperten der Suizidprävention sieht es die Bundesärztekammer mit großer Sorge, dass die Suizidprävention im Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 offenbar nicht ausreichend berücksichtigt ist. Im Gegenteil scheint nicht einmal gewährleistet, dass die bisherigen Akteure und Strukturen vollständig erhalten bleiben“, kritisierte Dr. Klaus Reinhardt. Der Deutsche Bundestag hatte Anfang Juli 2023 in einem fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit gefassten Beschluss gefordert, bestehende Strukturen und Angebote der Suizidprävention finanziell zu unterstützen. Zudem soll bis Mitte 2024 eine umfassende Strategie für einen nachhaltigen Ausbau der Suizidprävention in Deutschland entwickelt werden. „Dazu ist nicht nur ein viel intensiverer Austausch mit der Ärzteschaft und den weiteren Akteuren der Suizidprävention erforderlich, als wir ihn bisher erlebt haben. Es bedarf auch ausreichender finanzieller Mittel, denn ansonsten läuft die beste Strategie ins Leere“, betonte Reinhardt. In Deutschland nehme sich etwa alle 60 Minuten ein Mensch das Leben, die Zahl der Suizidversuche liege zehn- bis zwanzigmal höher, erinnerte der BÄK-Präsident. Allein diese Zahlen, die zuletzt wieder angestiegen seien, begründe die Notwendigkeit größerer Anstrengungen in der Suizidprävention. Von besonderer Bedeutung sei das Thema angesichts der Debatte um die rechtliche Regelung der Suizidhilfe in Deutschland. „Eine solche Regelung ist notwendig, um den aktuellen, ungeordneten Zustand zu beenden. Ein Gesetz zur Suizidhilfe muss jedoch mit einer vorangehenden Stärkung der Suizidprävention verbunden werden. Nur so werden wir dem Selbstbestimmungsrecht und dem Schutzinteresse der Betroffenen gleichermaßen gerecht. Auch deswegen darf 2024 nicht zum verlorenen Jahr für die Suizidprävention in Deutschland werden. Der Deutsche Bundestag hat es als Haushaltsgesetzgeber in der Hand, das zu verhindern“, appellierte Reinhardt.
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