BÄK kündigt Clearingverfahren zur neuen GOÄ an11. Oktober 2024 Bild: MQ-Illustrations – stock.adobe.com Nach zum Teil heftigen und ablehnenden Reaktionen von Ärzteorganisationen auf die GOÄ-Novelle (wir berichteten) plädiert die Bundesärztekammer (BÄK) dafür, Sachfragen zu klären, sorgfältig abzuwägen und zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen. Die aktuell geltende GOÄ ist nach Jahrzehnten ausgebliebener Anpassungen an den medizinischen Fortschritt und die tatsächlichen Kostenentwicklungen so stark überaltert, dass eine grundlegende Novellierung unumgänglich ist. Eine rechtssichere, transparente Abrechnung privatärztlicher Leistungen wird mit der bestehenden GOÄ immer schwieriger. Eine angemessene Vergütung der ärztlichen Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten in Anamnese, Beratung, körperlicher Untersuchung und vielen weiteren Leistungen ist schon lange nicht mehr gegeben. Der Ärzteschaft wird damit eine zeitgemäße Gebührenordnung als Wesensmerkmal des freien Berufs vorenthalten, konstatiert die BÄK in einer Mitteilung.Bereits zu Beginn des Jahres 2023 habe man daher eine zusammen mit den ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften erarbeitete arzteigene GOÄ an den Bundesgesundheitsminister übergeben und ihre Umsetzung wiederholt eingefordert. Eine Novelle werde jedoch parteiübergreifend von einer Verständigung zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband abhängig gemacht, so die BÄK weiter. In intensiven Gesprächen sei ausgelotet worden, bis zu welchem Punkt der PKV-Verband bereit ist, die ärztlich erarbeiteten Vorschläge zu akzeptieren. Mit dem Ergebnis dieser Gespräche setzen sich die ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften seit Mitte September 2024 auseinander.Nun müsse abgewartet werden, wie sich der PKV-Verband mit Blick auf die Folgen für die Beitragsentwicklung der Privatversicherten bezüglich der von der Ärzteschaft vorgelegten Gebühren verhält. Ebenfalls müssten nach der Rückmeldung der Verbände auch wesentliche Fragen zur Folgenabschätzung erörtert werden. Offengelegte Einschätzungsunterschiede gelte es ebenso aufzuklären wie andere fachliche Fragen. „In einem Clearingverfahren wird die Bundesärztekammer alle beteiligten ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu gemeinsamen Gesprächen einladen und das weitere Vorgehen mit Blick auf den nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig beraten”, kündigt der BÄK-Vorstand in der Mitteilung an und dankt den beteiligten Verbänden und Fachgesellschaften für ihre „engagierte Mitarbeit“. „Nun gilt es, die anstehenden Sachfragen zu klären, das Für und Wider sorgfältig abzuwägen und in Ruhe zu einer gemeinsamen Haltung der Ärzteschaft zu kommen”, so der Vorstand weiter. (hr)
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