BÄK und PKV: „Moderne Vergütung statt Einheits-Bürokratie“

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Für eine moderne Vergütung der ambulanten ärztlichen Versor­gung soll die von der Bundesregierung berufene wissenschaftli­che Kommission bis Ende 2019 Vorschläge unterbreiten. In einer gemeinsamen Erklärung erläutern die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), wie dieses Ziel des Koaliti­onsvertrages in der Praxis am besten erreicht werden kann.

Jedes Vergütungssystem soll eine gute ärztliche Versorgung ermöglichen. Politisch motivierte Experimente mit einer Einheits-Gebührenordnung würden der Realität der komplexen medizini­schen Leistungen und Möglichkeiten nicht gerecht. Sie gingen letztlich auf Kosten der Qualität und damit zu Lasten der Versor­gung der Patienten, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von BÄK, PKV und PVS.

Demnach bringe es für die von gesetzlich und privat Versicherten gemeinsam in Anspruch genommene medizinische Versorgung in Deutschland spürbare Vorteile, dass im Hintergrund zwei unter­schiedliche ärztliche Vergütungssysteme wirken, die sich sehr gut ergänzen. Durch den Wettbewerb von GKV und PKV erfüllten die Vergütungssysteme eine gegenseitige Korrektivfunktion, was die Versorgung deutlich verbessere. Von diesem Qualitätsgewinn profitieren alle Patienten.

„Die Bundesregierung ist deshalb gut beraten, wenn sie dem Leit­satz des Koalitionsvertrags – ‘Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Kranken­versicherung (GOÄ) müssen reformiert werden.’ –gerecht wird,” heben BÄK, PKV und PVS hervor.

Zur Modernisierung der GOÄ liege bereits ein umfassendes Konzept vor. Der gemeinsam von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag umfasse den neuesten Stand der Technik, garantiert eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovationen und stärkt die „sprechende Medizin“, also die persönliche Zuwendung der Ärzte zu ihren Patienten.

Im Interesse der Patienten sollte auch der „Einheitliche Bewertungsmaßstab“ (EBM) weiterentwickelt werden. Das gelte zum Beispiel für die EBM-typische Quartalsvergütung, wonach viele Behandlungen nur mit einer festen Honorarsumme für das ganze Quartal bezahlt werden, unabhängig von der Häufigkeit der Arztkontakte. Diese Quartals­systematik – und nicht die Privatpatienten – sind nach Ansicht von BÄK, PKV und PVS eine Ursache für Wartezeiten im System der GKV.

In ihrer gemeinsamen Mitteilung betonten BÄK, PKV und PVS: „Reformen sowohl innerhalb des Vergütungssystems der GKV als auch des Systems der PKV sind nicht nur möglich, sondern auch geboten. Nicht eine politisch motivierte Vereinheitlichung der Vergütungssysteme, sondern die differenzierte Fortentwicklung von EBM und GOÄ sind notwendig, um unser Gesundheits­system auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Die guten Fortschritte bei der Entwicklung der neuen GOÄ zeigen, dass dies gelingen kann.”