Bayerisches Gesundheitsministerium erleichtert den Import salbutamolhaltiger Arzneimittel

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Die Apotheken in Bayern haben nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums nun die Möglichkeit, salbutamolhaltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform unter erleichterten Rahmenbedingungen zu importieren, die hierzulande “eigentlich nicht zugelassen oder registriert” sind.

„Nachdem der Bund die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, haben wir sofort ermöglicht, dass salbutamolhaltige Arzneimittel leichter importiert werden können“, sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach.

Salbutamol wird zur Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen eingesetzt, die lebensbedrohliche Verläufe nehmen können. Beispiele sind Bronchialasthma oder chronische Lungenerkrankungen (COPD). Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit nicht zur Verfügung.

Die Gesundheitsministerin forderte zugleich die Bundesregierung auf, endlich umfassende und wirksame Schritte gegen die Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung zu ergreifen. Denn die Zuständigkeit für den Erlass notwendiger Rahmenbedingungen für eine zukunftssichere Arzneimittelversorgung und zur Stärkung des Pharmastandortes liege neben der EU beim Bund.


Zum Hintergrund: Mit der Feststellung eines Versorgungsmangels an salbutamolhaltigen Arzneimitteln in inhalativer Darreichungsform auf Bundesebene am 27.12.2023 wurde es den zuständigen Landesbehörden ermöglicht, im Einzelfall ein befristetes Abweichen von Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten. Noch am selben Tag, so das bayerische Gesundheitsministerium, habe man die zuständigen Regierungen von Oberbayern und von Oberfranken gebeten, entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen.
Apotheken in Bayern hätten somit die Möglichkeit, salbutamolhaltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform unter erleichterten Rahmenbedingungen zu importieren, heißt es in der Pressemitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums.