Bayern: Gesundheitsministerium verlängert Geburtshilfe-Förderprogramm

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Bayerns erfolgreiches „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ wird über das Jahr 2025 hinaus verlängert. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach hingewiesen.

Gerlach betonte: „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass es für werdende Mütter in ganz Bayern eine wohnortnahe und hochwertige Versorgung mit Geburtshilfe gibt. Deshalb verlängert der Freistaat dieses wichtige Förderprogramm und stellt dafür im Jahr 2025 insgesamt bis zu 28 Millionen Euro zur Verfügung.”

Sie fügt hinzu: „Das ‚Zukunftsprogramm Geburtshilfe‘ umfasst zwei Fördersäulen: Mit der ersten Säule werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die die Hebammenversorgung sowie die Wochenbettbetreuung stärken und sichern – mit bis zu 5 Millionen Euro in diesem Jahr. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten in diesem Rahmen bis zu 40 Euro pro neugeborenem Kind.“

Vor Ort individuell reagieren

Gefördert werden dabei Projekte wie die Einrichtung von Hebammenvermittlungsstellen und -notfalldiensten oder auch Fortbildungsmaßnahmen. Auf diese Weise kann vor Ort individuell auf die dortigen Bedürfnisse reagiert werden. Die Ministerin erläutert: „Mit der zweiten Säule werden Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum finanziell unterstützt, um Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten bis zu 85 Prozent der Summe zurück, mit der sie das Defizit einer solchen Geburtshilfestation ausgleichen.“

Voraussetzung für eine solche Förderung ist grundsätzlich, dass sich die Geburtshilfestation trotz ihrer geringen Größe als Hauptversorger in der Region etabliert hat und mindestens die Hälfte der Geburten im Landkreis betreut. Dafür setzt der Freistaat im Jahr 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 23 Millionen Euro ein. Das Geburtshilfe-Förderprogramm wird wie bei Förderrichtlinien üblich zunächst befristet verlängert (bis Ende 2027). Der Gesamthaushalt und damit auch die Fördersumme der beiden Folgejahre stehen unter Vorbehalt des Beschlusses des Landtags.

Befristet bis Ende 2027

Abschließend unterstreicht Gerlach: „Auch mit Blick auf die aktuelle finanzielle Schieflage zahlreicher Krankenhäuser leistet das Geburtshilfe-Förderprogramm einen wichtigen Beitrag.  Grund für die wirtschaftlichen Defizite sind vor allem die hohen Betriebskosten, die vom Bund nicht hinreichend an die im Gesundheitswesen besonders hohe Inflations-Belastung angepasst wurden.“