BDA: Deutscher Ärztetag lehnt Degradierung des Fachbereichs Anästhesie als „Querschnittsfach“ im Zuge der Krankenhausreform ab24. Mai 2023 Foto: ©Robert Kneschke – stock.adobe.com Erfolg für den Bundesverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA): Gemeinsam mit weiteren Verbänden und Ärztekammern der Bundesländer hat sich der BDA beim 127.Deutschen Ärztetag in Essen gegen die Degradierung des Fachbereichs im Rahmen der geplanten Krankenhausreform positioniert – und breite Zustimmung erhalten. Der Berliner Landesvorsitzende des BDA, Prof. Jörg Weimann, hatte gemeinsam mit anästhesiologischen Delegierten einen entsprechenden Antrag eingebracht. Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten des Ärztetags für diesen und lehnten damit die Definition einzelner Fachbereiche als sogenannte Querschnittsfächer ab. Der aktuelle Entwurf der Regierungskommission zur Krankenhausreform stellt diese Fachbereiche, zu denen neben der Anästhesie unter anderem auch die Radiologie oder die Labordiagnostik zählt, als „Mindeststrukturvoraussetzung“ dar. „Diese Definition kommt einer Herabsetzung gleich und geht mit der Gefahr einher, dass unser Fachbereich künftig unterfinanziert bleibt“, erklärt Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Referats Gesundheitspolitik des BDA, der mit den anästhesiologischen Delegierten des Ärztetages auf einem im Vorfeld angesetzten Meeting diskutierte. Vor dem Hintergrund des ökonomischen Drucks, unter dem Kliniken stehen, würde das zu Personalabbau und zum Verlust wichtiger Infrastrukturen wie Schockräumen, außer- und innerklinischer Notfallversorgung und Beatmungsdiagnostik führen. Mit der Ablehnung des Querschnittsbegriffs haben die Delegierten beim Deutschen Ärztetag bekräftigt, dass für alle medizinischen Fachbereiche im Rahmen der Krankenhausreform eine adäquate Finanzierung des ärztlichen Personals sowie der Ausstattung sichergestellt werden müsse und eben nicht nur für „bettenführende“ Fachbereiche wie Chirurgie oder Innere Medizin. Für die Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs hat der Deutsche Ärztetag bereits 2022 beschlossen, auf das vom BDA entwickelte Berechnungstool zurückzugreifen. Dessen gesetzliche Verankerung im Rahmen der Krankenhausreform wurde im gleichen Beschluss gefordert. Überbordende Bürokratie abbauen Neben dieser Forderung hat der BDA eigenen Angaben zufolge zwei weitere Anträge initiiert, die auf dem Ärztetag eingebracht wurden und nun im Vorstand der Bundesärztekammer weiter diskutiert werden sollen. Dabei gehe es zum einen um den Abbau von Bürokratie, zum anderen um die fortschreitende Ambulantisierung medizinischer Leistungen. „In der Anästhesiologie wie in der gesamten Medizin macht sich der Fachkräftemangel immer deutlicher bemerkbar“, erläutert Stolaczyk. Die überbordende Bürokratie und Dokumentationspflicht verschärfe diese Probleme und müsse dringend abgebaut werden, „um das medizinische Personal primär in der unmittelbaren Patientenversorgung einzusetzen“, heißt es im entsprechenden Antrag. „Die geplanten Reformen sind idealer Anlass, um hier die richtigen Weichen zu stellen“, so Stolaczyk. Ambulantisierung regeln Gleiches gelte für die Ambulantisierung, die ebenfalls politisch gewünscht ist und im Rahmen der Reformen vorangetrieben werden soll. Angedacht ist dabei bisher, auch ambulante Leistungen über Fallpauschalen zu vergüten. In dem vom BDA mitinitiierten Antrag wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Kostenstellen transparent dargestellt werden müssen. Ohne dies sei eine Aufteilung der Pauschalvergütung auf die beteiligten Fachbereiche – bei ambulanten Operationen etwa Anästhesie und Chirurgie – nicht möglich. „Unser Ziel ist es, dass das Fachgebiet Anästhesiologie bei allen Reformbestrebungen – ambulant wie stationär – berücksichtigt wird“, macht Stolaczyk deutlich. Dabei gehe es nicht nur um die finanzielle Vergütung, sondern auch um ärztlich-anästhesiologische Entscheidungskompetenzen. „Diese müssen in allen Phasen der Behandlung in Kliniken und Praxen erhalten bleiben.“
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