BDA fordert Anpassungen der geplanten Krankenhausreform3. April 2023 Bild: ©HNFOTO – stock.adobe.com „Ohne Festschreibung anästhesiologischer Standards und Vorgaben drohen Unterfinanzierung, Personalabbau, Sicherheits- und Qualitätsverlust für jährlich mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten.“ Davor warnt der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) anlässlich der geplanten Krankenhausreform. Die Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung werden zurzeit in der Bund-Länder-Gruppe intensiv diskutiert. Die Anästhesie werde in diesen Reformvorschlägen lediglich als sogenanntes „Querschnittsfach“ definiert und als „Mindeststrukturvoraussetzung“ dargestellt, moniert der BDA in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung. Eine weitere Beschreibung der anästhesiologischen Standards zur Personal- und Geräteausstattung und deren Finanzierung suche man vergeblich. „Wie schon bei der Förderung ambulanter Operationen droht das Fachgebiet Anästhesiologie trotz der hohen Bedeutung für das gesamte Versorgungssystem übergangen zu werden“, heißt es in der jüngsten Mitteilung des Verbandes. Anästhesie für die gesamte Versorgung bedeutend Ohne verbindliche Vorgaben, warnt der BDA, bestehe bei den zu erwartenden Auseinandersetzungen durch die Reform der stationären Vergütung die erhebliche Gefahr der Unterfinanzierung und damit eines weiteren inakzeptablen Personalabbaus im Bereich der Anästhesiologie. Die schon unter dem bisherigen Vergütungssystem erheblich gestiegene Arbeitsbelastung würde sich weiter verschärfen. „Dass es eine längst überfällige Reform der Vergütung stationärer Leistungen geben muss, ist unstrittig. Wenn diese jedoch zu Lasten einzelner Fachbereiche, wie der Anästhesie, umgesetzt würde, sind die negativen Folgen für die Versorgung und Sicherheit der Patientinnen und Patienten und nicht zuletzt für die Aus- und Weiterbildung junger Kolleginnen und Kollegen vorprogrammiert. Wir fordern Planungssicherheit durch verlässliche Vorgaben insbesondere zur Finanzierung, um weiterhin eine hoch qualitative anästhesiologische Versorgung sicherstellen zu können“, sagt die Vertreterin der Krankenhaus-Anästhesisten BDA, Prof. Grietje Beck. „Wir können genau belegen, was wir benötigen und stehen der Politik gerne für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung“, so Beck weiter. Eine Unterfinanzierung von Anästhesieabteilungen hätte Folgen für die stationäre Versorgung und damit insbesondere für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten, betont der Berufsverband. „Sollte sich die Nichtberücksichtigung der Anästhesie wiederholen, wie bei der Förderung der ambulanten Operationen geschehen, bei der die Anästhesie schlicht übergangen wurde, beträfe das die stationäre Versorgung insgesamt. Wir Anästhesistinnen und Anästhesisten sind eben nicht nur im OP, sondern überall dort tätig wo unsere spezielle Expertise gebraucht wird“, mahnt BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia. Bundesärztekammer macht BDA-Instrumente zum Standard für weitere Fachgebiete Um diesen ungewünschten Effekten entgegenzuwirken, hat der BDA schon vor Jahren Vorgaben zu Mindestanforderungen an anästhesiologische Arbeitsplätze und ein Berechnungstool zur ärztlichen Personalausstattung erarbeitet und fortlaufend weiterentwickelt. Die Vorgaben des BDA orientieren sich unabhängig von den ökonomischen Rahmenbedingungen primär an der Patientensicherheit und an den hohen Qualitätsstandards. „Wir bieten seit Jahren unseren leitenden Kolleginnen und Kollegen das Personalberechnungstool an und haben sehr positive Erfahrungen gemacht. Insbesondere Tätigkeiten, die oftmals nicht oder nicht adäquat berücksichtigt werden, werden bei der Personalberechnung einkalkuliert. Aus den Rückmeldungen in der langjährigen Anwendung haben wir das Tool ständig weiterentwickelt. Unsere Instrumente sind etabliert und valide“, erläutert PD Dr. Thomas Iber, Schriftführer des BDA, der maßgeblich die Entwicklung und Anwendung des Berechnungstools begleitet. Aufgrund der positiven Erfahrung in der bisherigen Anwendung hat der Deutsche Ärztetag 2022 beschlossen, das Berechnungstool des BDA als Grundlage für die Entwicklung eines fachübergreifenden Personalbedarfstools heranzuziehen. Das in diesem Zusammenhang stehende Projekt wird aktuell von der Bundesärztekammer durchgeführt. BDA fordert Umsetzung seiner Vorgaben und adäquate Finanzierung im Gesetz „Für den Bereich Anästhesiologie liegen also bereits jetzt belastbare Vorgaben und ein in der Praxis erprobtes Instrument zur Berechnung des Personalbedarfs des führenden Berufsverbandes vor. Der BDA fordert dringend die Implementierung seiner Vorgaben und Instrumente und eine entsprechend sichergestellte Finanzierung in den geplanten Gesetzentwürfen“, erklärt der Verband abschließend.
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