BDA: „Leistungsgruppen sind nicht zur Personaleinsatzplanung gedacht“1. Juli 2024 Mehr adiministrative Tätigkeiten anstatt Zeit am Patientenbett befürchtet der BDA mit Blick auf die geplanten Regelungen im Medizinforschungsgesetz. (Symbolfoto: ©Elnur/stock.adobe.com) Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) äußert scharfe Kritik an den geplanten Regelungen im Medizinforschungsgesetz, die durch einen Änderungsantrag eingeführt werden sollen. Diese sehen vor, dass Krankenhäuser vierteljährlich detaillierte Daten zu den beschäftigten Krankenhausärzten mit Zuordnung zu Leistungsgruppen übermitteln müssen. Ursprünglich war eine ähnliche Regelung im Krankenhaustransparenzgesetz vorgesehen, jedoch aufgrund massiver Kritik nicht aufgenommen worden. „Nun wird diese massive Kritik missachtet und die Regelungen durch einen Änderungsantrag im Medizinforschungsgesetz – also quasi durch die Hintertür – doch noch eingeführt“, bemängelt Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Referates Gesundheitspolitik im BDA. Die geplante Einführung dieser Regelungen stößt auf entschiedenen Widerstand seitens des BDA. „Die Anästhesie und Intensivmedizin sind hochkomplexe Fachgebiete, in denen Ärztinnen und Ärzte interdisziplinär und intersektoral wichtige Schnittstellen zu fast allen Fachgebieten besetzen. Eine detaillierte zeitliche Zuordnung zu Leistungsgruppen ist in der Praxis nicht durchführbar und würde zu einer weiteren Belastung der Fachärztinnen und -ärzte für Anästhesiologie führen“, betont Stolaczyk. Weiter erklärt er: „Leistungsgruppen sind nicht zur Personaleinsatzplanung gedacht. Aktuell gibt es keine Evidenz dafür, dass Personal mit Hilfe von Leistungsgruppen effektiv dem medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten zugeordnet werden kann.“ Hier könne stattdessen das Personalbemessungstool ÄPS-BÄK der Bundesärztekammer als geeignete Methode zur Ermittlung des Personalbedarfs in den einzelnen Fachgebieten zum Einsatz kommen. Das Tool fußt auf den ursprünglich vom BDA entwickelten Personalbedarfskalkulations-Tools, die zur Berechnung der personellen ärztlichen Ausstattung anästhesiologischer und intensivmedizinischer Arbeitsplätze entwickelt wurden. „Wenn wir herausfinden wollen, ob es eine Über- oder eine Unterversorgung mit Personal in den einzelnen Fachgebieten gibt, sollten wir auf das ÄPS-BÄK der Bundesärztekammer setzen und nicht auf dokumentationspflichtigen Aufenthalt von Ärztinnen und Ärzten“, erklärt PD Dr. Thomas Iber, der das Tool des BDA ursprünglich mitentwickelt hat und als Schriftführer Teil des BDA-Präsidiums ist. Abgesehen davon bestehe bereits heute ein enormer Zeitaufwand für administrative Tätigkeiten, was nicht nur die ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten beeinträchtigt, sondern auch zu steigenden Belastungen und berufsbedingtem Stress führt. Angesichts des Fachkräftemangels sei damit niemanden geholfen: „Wir brauchen Ärztinnen und Ärzte am Patientenbett, nicht hinter dem Schreibtisch mit zusätzlicher Dokumentationspflicht“, stellt Stolaczyk klar. Der BDA fordert eine Rückbesinnung auf praxisnahe und effiziente Lösungen für das Gesundheitswesen und appelliert an die politischen Entscheidungsträger, die Stimmen der Fachverbände ernst zu nehmen und ihre Vorschläge konstruktiv zu berücksichtigen.
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