BDC: Chirurgische Themen sektorenübergreifend „Hand in Hand“ vertreten19. Februar 2025 Foto: Anela R/peopleimages.com/stock.adobe.com Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) fordert niedergelassene und an Kliniken angestellte Chirurginnen und Chirurgen auf, sich Hand in Hand für eine bessere chirurgische Versorgung und gute Arbeitsbedingungen in der Chirurgie einzusetzen. „Beim größten Kongress für niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen, dem Bundeskongress Chirurgie, möchten wir die Teilnehmenden dazu motivieren, die gemeinsamen Themen lösungsorientiert anzugehen. Die Lage des Gesundheitssystems und die anstehenden Veränderungen durch die Krankenhausreform lassen im Prinzip nichts Anderes zu“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe anlässlich des Bundeskongresses Chirurgie, der in Nürnberg am 21. und 22. Februar stattfindet. Austausch zwischen den Sektoren stärken Wie der Verband betont, der Chirurginnen und Chirurgen aus Klinik und Niederlassung gleichermaßen vertritt, ist es erklärtes Ziel, den Austausch zwischen den Sektoren zu stärken, Kräfte zu bündeln und chirurgische Themen gemeinsam vor Politik und Gesellschaft zu vertreten. Der BDC beschäftigt sich mit einer Reihe von Themen, die beide Sektoren einschließen. So befürwortet er die Förderung regionaler sektorenverbindender Versorgungsmodelle. Dabei soll insbesondere unter anderem die gemeinsame Nutzung von vorhandenen Strukturen und Personal durch gesetzliche Änderungen erleichtert werden, etwa im Rahmen der Personalüberlassung. Der Verband fordert zudem, das Belegarztsystem zu stabilisieren und Consultant-Systeme rechtlich abzusichern. Weiterbildungsverbünde gründen In diesem Sinne befürwortet der BDC auch die Bildung von Verbünden zur chirurgischen Weiterbildung in Kooperation mit den Landesärztekammern. Weiterbildungsverbünde sollen sowohl zwischen verschiedenen stationären Leistungsträgern, als auch in der Kooperation mit chirurgischen Facharztpraxen geschaffen werden. Der Aufwand für die Weiterbildung im Krankenhaus und in den Praxen muss laut BDC finanziert werden. Hybrid-DRG weiterentwickeln Die spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) soll nach Ansicht des BDC weiterentwickelt werden. „Die umfassenden Änderungen vor dem Parlamentsbeschluss zum KHVVG Ende 2024 bedeuten, dass sich die Rahmenbedingungen der Versorgung bis 2030 kontinuierlich verschlechtern und deutlich hinter das jetzige Honorar-Niveau zurückfallen würden. Die angestrebte und sinnvolle Ambulantisierung kann auf diese Weise nicht gelingen, weil die Motivation der Behandelnden fehlt“, erklärt Kalbe. Der BDC fordert daher für die Hybrid-DRGs eine angemessene Kalkulation auf Grundlage geeigneter empirischer Kostendaten des ambulanten und stationären Bereichs, eine Staffelung der Vergütung nach der Eingriffsdauer und Komplexität und die Rücknahme der automatischen Honorardegression auf EBM-Niveau bis 2030. Notfallreform: Kliniken und Praxen „Hand in Hand“ Auch bei der Notfallreform sollen Praxen und Kliniken reibungslos Hand in Hand arbeiten können: Kernpunkt eines sinnvollen Notfallgesetzes ist laut BDC eine sachgerechte Steuerung in die richtige Versorgungsebene. Dazu sei auch die Einbeziehung von Kooperationspraxen sinnvoll, sofern deren zusätzlicher Aufwand analog zur TSS-Vermittlung gegenfinanziert wird. „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste müssen von banalen Fällen entlastet werden. Die Reform des Rettungsdienstes darf außerdem die Notfallreform nicht zeitlich verzögern“, fordert BDC-Vorstandsmitglied Dr. Ralf Schmitz. „All diese Themen sind dicke Bretter und lassen sich nur bearbeiten und vertreten, wenn beide Sektoren ihre Expertise einfließen lassen. Unsere Forderungen an die Politik finden dann erst richtig Gehör, wenn wir mit einer Stimme sprechen“, erklärt Schmitz.
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