BDP: Nur Teilentscheid des G-BA – Genexpressionstest als Kassenleistung28. Juni 2019 Foto: ©MASP – Adobe Stock Nach der G-BA-Sitzung am 20. Juni 2019 wird ein Genexpressionstest bei Mammakarzinom als Kassenleistung zugelassen. Der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) sieht dies jedoch nur als Teilentscheid. Patientinnen und ÄrztInnen dürften seiner Meinung nach mehr erwarten, daher fordert er eine rasche Nachbesserung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2019 nach fast 6 Jahren Beratung einen ersten Schritt in Richtung Genexpressionsanalyse bei Mammakarzinom in der vertragsärztlichen Versorgung unternommen und unter mehreren (ausschließlich) den Test OncotypeDX für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen. Das ist laut BDP für einen Teil der Patientinnen und ihre ÄrztInnen zunächst erfreulich, sei aber bei weitem nicht ausreichend. Der BDP hält daher eine rasche Nachbesserung für notwendig. Diese dürfe nicht weitere Jahre in Anspruch nehmen. Wichtig sei, dass im Rahmen der ASV und in dem herstellerunabhängigen Selektivvertrag des BDP auch weiterhin die Genexpressionsdiagnostik mit anderen Methoden erstattungsfähig bleibe. Aber folgende Probleme müssten dringend gelöst werden: 1. Versorgungssicherheit gewährleisten Bisher deckt dieser Test nur den kleineren Teil der in Deutschland eingesetzten Verfahren ab. Eine Beschränkung darauf gefährdet die Versorgungssicherheit in den Brustkrebszentren, dies war ein Kritikpunkt der PatientenvertreterInnen. Auch der BDP sieht die Notwendigkeit, den Patientinnen auf der Basis der Entscheidung der Tumorboards alle methodisch standardisierten und klinisch validierten Multigentests zugänglich zu machen. Das entspricht der gültigen S3-Leitlinie Mammakarzinom. 2. Erstattung nach wie vor fraglich, Haftung und Datenschutz zweifelhaft Nach gegenwärtigem Recht werden regelhaft Erstattung und Haftungsfragen auf dem Boden der persönlichen ärztlichen Leistung in Deutschland zugelassener Leitungserbringer geregelt. Die in den USA in einem Zentrallabor von der Firma Genomic Health erbrachten Tests erfüllen diese Voraussetzungen offensichtlich nicht und sie sind nicht CE-markiert. Auch die Datensicherheit ist nicht gewährleistet, weil sensible Gesundheitsdaten in den USA verarbeitet werden. 3. Präjudiz für Beauftragung der Pharma- oder Diagnostikindustrie? Diese Entscheidung der Mitglieder des G-BA könnte ein Präzedenzfall werden, nur die von großen Pharma- oder Diagnostikfirmen angebotenen Tests zuzulassen und – wie in diesem Fall – sogar gleich im Ausland durchführen zu lassen. Der BDP sorgt sich besonders um die ärztliche Freiheit der Wahl der richtigen Methode für die Patientinnen. Sie ist ein Grundpfeiler ärztlichen Handelns. Diese Wahl fällt in die Verantwortung des Arztes, bildet eine Voraussetzung für medizinischen Fortschritt und berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen.
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