Beeinflusst die Übernahme durch private, nicht-ärztliche Kapitalgeber das Abrechnungsverhalten von MVZ?

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Im Rahmen der anhaltenden Diskussion über einen vermeintlichen Regulierungsbedarf von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wurde während einer Pressekonferenz des Verbands Akkreditierter Labore in der Medizin e.V. (ALM) in Berlin eine Studie mit dem Titel „Evidenz hilft: Beeinflusst die Übernahme durch private, nicht-ärztliche Kapitalgeber das Abrechnungsverhalten von MVZ?“ vorgestellt.

Die Studie wurde auf Initiative des Bundesverbands der Betreiber Medizinischer Versorgungszentren e.V. (BBMV) und des ALM e.V. von Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke, Professor für Gesundheitsökonomie an der Technischen Hochschule Nürnberg, verfasst. Beide Verbände wollen mit dieser Studie auf Basis von Daten ihrer Mitglieds-MVZ einen Debattenbeitrag für eine mögliche Vorgehensweise in die Diskussion einbringen. Zur Auswertung und Prüfung stehen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Abrechnungsdaten aller Leistungserbringer zur Verfügung. Mit diesen können sie entsprechend dem gesetzlichen Auftrag die Erfüllung des übertragenen Versorgungsauftrages von ambulanten Einrichtungen überprüfen.

„Mit der vorliegenden explorativen Studie wird ein praktikabler Ansatz vorgestellt, der vergleichende Untersuchungen des Abrechnungsverhaltens von ambulanten Einrichtungen auf Basis vorhandener Daten ermöglicht. Anhand der von uns untersuchten Indikatoren ist es ohne größeren Aufwand möglich, Auffälligkeiten im Abrechnungsverhalten von Vertragsärzten bzw. MVZ festzustellen, die dann in weiterführenden Analysen in der jeweiligen KV zu klären und ggf. zu sanktionieren wären. Das sehen die gesetzlichen Prüfaufträge vor“, so ein erstes Fazit von Prof. Fricke, Autor der Studie.

„Wir haben mit dieser Studie gezeigt, dass die Selbstverwaltung mit den ihr zur Verfügung stehenden Daten ein mögliches auffälliges Abrechnungsverhalten nachweisen könnte. Doch diese Möglichkeit wird bisher nicht genutzt. Trotzdem wird immer wieder der unbelegte Vorwurf erhoben, MVZ mit privaten, nicht-ärztlichen Kapitalgebern würden ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen und sich stattdessen auf gut skalierbare Leistungen konzentrieren. Wir benötigen für die Debatte mehr Evidenz und weniger Emotionen“, betont Sibylle Stauch-Eckmann, Vorsitzende des BBMV.

„Mit einer regelhaften Durchführung solcher, auch im SGB V vorgesehenen Prüfungen, die weitgehend automatisiert durchgeführt werden könnten, ließe sich auch empirisch zeigen, ob ein weiterer Regulierungsbedarf von MVZ in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung überhaupt erforderlich ist. Ohne diese empirische Basis bleiben Vorwürfe, wie etwa der ‚Rosinenpickerei‘, aus Teilen der Politik und Selbstverwaltung gegenüber MVZ mit privaten, nicht-ärztlichen Kapitalgebern ohne Beleg. Die geforderten politische Maßnahmen würden evidenzfrei sein und sich so nicht an den wesentlichen Kriterien orientieren, nämlich sich am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten sowie an der Versorgungsqualität auszurichten“, so der Vorsitzende der Akkreditierten Labore in der Medizin e.V., Dr. Michael Müller.

Die Studie untersuchte anonymisierte Abrechnungsdaten und Honorarbescheide von Mitglied-MVZ des BBMV e.V. und des ALM e.V. vor und nach der Übernahme. Dazu wurden die Daten von 17 Einrichtungen aus diversen ärztlichen Fachgruppen aus unterschiedlichen KV-Regionen eingeschlossen und ausgewertet.