Begutachtung von COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall: Offenes Symposium im Rahmen der DGAUM-Jahrestagung

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Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) bietet im Rahmen ihrer diesjährigen Wissenschaftlichen Jahrestagung ein Symposium zu den arbeitsmedizinischen Aspekten von COVID-19-Erkrankungen an. Das Symposium ist kostenlos und wird im Onlineformat stattfinden.

Die Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung hat für die Betroffenen häufig weitreichende Folgen, die sich auch auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirken. Längst ist Long-COVID in den Fokus der Arbeitsmedizin gerückt mit dem Ziel, erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine optimale arbeitsmedizinische Versorgung zu ermöglichen und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Zu den Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte gehört es auch abzuklären, ob eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus am Arbeitsplatz stattgefunden hat oder gar in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Das DGAUM-Symposium zu den arbeitsmedizinischen Aspekten von COVID-19-Erkrankungen findet statt am 26. März 2022 zwischen 9 und 15 Uhr. Themen werden sein Krankheitsbilder von COVID-19 und Long-COVID entsprechend der S1-Leitlinie, rechtliche Grundlagen für die Zusammenhangsbegutachtung bei COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall sowie die Auswirkung von COVID-19 und Long-COVID auf die Arbeitsfähigkeit aus Sicht der Versicherten. Außerdem soll es gehen um die Begutachtung der pneumologischen, kardiovaskulären und neurologischen Folgen von COVID-19, die Begutachtung von Fatigue als interdisziplinäre Aufgabe und um Erfahrungen in Österreich und der Schweiz.

Das Symposium ist kostenlos und für jedermann nach vorheriger Anmeldung offen. Das komplette Programm sowie den Link zur Anmeldung ist auf der Homepage der DGAUM zu finden.