Berufsverband kündigt der Viactiv den Selektivvertrag DermaOne7. November 2023 Foto: © Andrey Popov – stock.adobe.com Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) zieht die Reißleine und kündigt den mit der Viactiv bestehenden Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in den Indikationen Psoriasis und Neurodermitis (DermaOne) außerordentlich zum 31. Dezember 2023. Damit reagiert der BVDD auf die nach wie vor ungeklärte Situation bei Massenregressen wegen der Verordnung von Therapieallergenen, die die Kasse gegen allergologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Anfang 2022 initiiert hatte. „Das Vorgehen der Viactiv im Rahmen der Verordnungsprüfung von Therapieallergenen hat zu einem völlig zerrütteten Verhältnis zwischen der Kasse und den betroffenen Fachärztinnen und Fachärzten insbesondere für Dermatologie geführt“, begründet BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski den drastischen Schritt. Auch die anderen Vertragsteilnehmer wie die Techniker Krankenkasse, die den seit dem 1. Januar 2022 geltenden Selektivvertrag maßgeblich mit dem BVDD verhandelt hatte, seien massiv irritiert vom Vorgehen der Viactiv, so von Kiedrowski. Die Kasse ist bis heute nicht der mehrmaligen Aufforderung des BVDD nachgekommen, alle gegen Dermatologinnen und Dermatologen eingeleiteten und anhängigen Regressverfahren wegen einer allergenspezifischen Immuntherapie (AIT) schriftlich bei den gemeinsamen Prüfeinrichtungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zurückzunehmen. „Es kann nicht sein, dass Dermatologinnen und Dermatologen im Rahmen des DermaOne-Vertrages mit viel Aufwand Versicherte derjenigen Kasse versorgen, die ihnen gleichzeitig mit Regressanträgen das Leben schwer macht. Grundlage eines solchen Selektivvertrages ist immer die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Vertragspartner“, betont der BVDD-Präsident. Da auch ein Gespräch mit dem Viactiv-Vorstand im Juli dieses Jahres bislang ohne Reaktion auf die Forderungen des BVDD geblieben ist, sieht der Berufsverband der Deutschen Dermatologen sämtliche Bemühungen, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, als gescheitert an. „Unter Berücksichtigung aller Umstände ist es Dermatologinnen und Dermatologen nicht länger zumutbar, einen Versorgungsvertrag mit einer derart versorgungsfeindlich eingestellten Kasse umzusetzen“, sagt von Kiedrowski. Das Kündigungsschreiben ist Ende Oktober an die Viactiv-Krankenkasse verschickt worden. Ob in einem weiteren Gespräch die Krankenkasse den Forderungen des BVDD nachkommen wird, ist ungewiss. Sollte dies doch noch der Fall sein, kann über eine Fortführung des DermaOne-Vertrages mit der Viactiv noch einmal nachgedacht werden.
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