Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Winterhoff5. März 2026 Foto: © Pixel-Shot – stock.adobe.com Das Bonner Landgericht hat den Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Kammer befand den 71-Jährigen der vorsätzlichen Körperverletzung in sieben Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Zwar habe der Angeklagte Kindern und Jugendlichen das umstrittene Psychopharmakon Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnet, befand das Gericht. Anders als von der Staatsanwaltschaft angenommen, habe er dies jedoch nicht getan, um Patienten zu schaden. Vielmehr habe der Angeklagte „aus seiner ureigenen ärztlichen Überzeugung und in heilender Absicht gehandelt“, erklärte die Vorsitzende Richterin Isabel Köhne. Staatsanwaltschaft hatte fast vier Jahre Haft gefordert Die Staatsanwaltschaft hatte für Winterhoff eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift gefordert. Laut Anklage sollte er Patienten das Pipamperon ohne medizinische Notwendigkeit verordnet und Sorgeberechtigte nicht über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt haben. Winterhoff hatte die Vorwürfe im Prozess stets zurückgewiesen, seine Anwälte plädierten auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigerin Stirner sagte, sie werde nun mit ihrem Mandanten besprechen, ob er Revision gegen das Urteil einlegen wolle. Bundesweit bekannt wurde Winterhoff einst als Autor von Erziehungsratgebern, etwa dem Bestseller “„Warum unsere Kinder Tyrannen werden». Außerdem war er ein häufiger Gast in Talkshows. Geurteilt wurde letztlich über zehn Fälle. In zwei Fällen sprach das Gericht den Angeklagten frei, ein Fall wurde eingestellt. Ursprünglich war Winterhoff wegen 36 Fällen von gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift angeklagt. Das Gericht hatte aber 26 Fälle abgetrennt, weil weitere Nachermittlungen erforderlich seien. In dem seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess hatten zahlreiche Zeugen und Gutachter ausgesagt. Nicht anerkannte Diagnose „frühkindlicher Narzissmus“ In dem Verfahren ging es um oft aus schwierigen Verhältnissen stammende Kinder, die das Jugendamt aus den Familien genommen und in Heimen untergebracht hatte. Dort wurden sie von Winterhoff behandelt. Nach Überzeugung des Gerichts nahm er bei neuen Patienten keine leitliniengerechte Diagnostik vor. Stattdessen habe er stets recht schnell die selbst erfundene und wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose „frühkindlicher Narzissmus“ gestellt und Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnet. Dabei habe Winterhoff vorsätzlich gehandelt, denn er habe um die sedierende Wirkung des Medikaments gewusst: „Die Geschädigten sollten erreichbar für die pädagogische Arbeit werden und weniger steuern“, sagte Köhne. Eine gefährliche Körperverletzung sah das Gericht aber nicht. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte seine Patienten auch nur in die Nähe gefährlicher Gesundheitsschäden habe bringen wollen. Vielmehr habe er „Nebenwirkungen des Medikaments ersichtlich vermeiden“ wollen und die Sorgeberechtigten angewiesen, ihn bei Auffälligkeiten sofort zu informieren. Keine schweren Nebenwirkungen nachweisbar Das Antipsychotikum Pipamperon wird zur Behandlung von Schlafstörungen und Unruhezuständen eingesetzt. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sollte es laut Herstellerangaben nur unter besonderer Berücksichtigung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses verordnet werden. In keinem der Fälle sei nachweisbar gewesen, dass durch die Einnahme des Medikaments schwere Nebenwirkungen eingetreten seien, sagte die Richterin. Dass einige Betroffene etwa unter starker Müdigkeit, erheblicher Gewichtszunahme oder Wesensveränderungen gelitten hätten, sei nicht kausal auf die Behandlung mit Pipamperon zurückzuführen. „Erlaubnisirrtum“ des Angeklagten Vor der Verordnung des Psychopharmakons habe Winterhoff zwar mittels eines Formulars die Zustimmung der Sorgeberechtigten eingeholt, allerdings habe er sie nicht umfassend genug aufgeklärt. So habe er nicht darauf hingewiesen, dass er sich mit der Diagnose „frühkindlicher Narzissmus“ und der Pipamperon-Dauerbehandlung außerhalb der ärztlichen Standards bewegte, erklärte Köhne. Wahrscheinlich hätten einige Eltern ihre Einwilligung nicht erteilt, wenn sie das gewusst hätten. Jedoch sei nicht davon auszugehen, dass Winterhoff diese Punkte absichtlich verschwiegen hätte. Da die Eltern das Formular unterschrieben hätten, sei der Psychiater vielmehr der Ansicht gewesen, er habe deren Einwilligung ordnungsgemäß eingeholt. Somit liege ein sogenannter Erlaubnisirrtum vor: Der Angeklagte habe aufgrund einer rechtlichen Fehleinschätzung an die Rechtmäßigkeit seines Handelns geglaubt, argumentierte die Richterin.
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